Zuschüsse für Vereine

Kolumne Badener Zeitung Woche 44/2020

Seit 08. Juli können beim Austria Wirtschafts Service (aws) Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen wie Kunst, Kultur, Sport, Gesundheit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz sowie Freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften geltend gemacht werden. Förderbare Kosten sind jene, die im Zeitraum 01.04. bis 30.09.2020 anfallen und betreffen vor allem Miete und Pacht, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Betriebskosten, sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss), Kosten für die Bestätigung durch den Steuerberater, Wertverluste für verderbliche saisonale Waren, die durch die Corona Krise verursacht worden sind und zwar im Zeitraum 10.03. bis 30.09.2020 und eventuelle Kosten für abgesagte Veranstaltungen (bis 09.03.2020). Zusätzlich werden 7% als Struktursicherungsbeitrag der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen bzw. Erlöse ausgezahlt und dieser Betrag ist mit maximal € 120.000 gedeckelt. Die Einnahmen des Vorjahres sind nachzuweisen. Sollte die Summe der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag insgesamt höher als € 3.000 sein, bekommt man maximal den Einnahmenausfall ersetzt. Der Einnahmenausfall errechnet sich aus dem Vergleich der Einnahmen der ersten drei Quartale 2019 und den Einnahmen der ersten drei Quartale 2020. Falls Sie einen Antrag stellen, müssen Sie sich unter www.npo-fonds.at registrieren und dann den Antrag online ausfüllen. Vertretungsbefugte Personen müssen den Antrag unterschreiben und Lichtbildausweise hochladen. Dies wird mit dem Vereinsregister (ZVR) abgeglichen. Sollte der Zuschuss über € 12.000 betragen, müssen die Angaben von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, bzw. wenn die Einnahmen im Jahr 2019 über € 120.000 betragen haben, oder mehr als zehn Arbeitskräfte als echte oder freie Dienstnehmer beschäftigt waren. Kirchen- und Religionsgemeinschaften brauchen immer zusätzlich die Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Wenn alles richtig abgewickelt wird, wird der Antrag vom Austria Wirtschafts Service rasch abgewickelt und bei Fördersummen über € 6.000 werden 50% der maximalen Fördersumme sofort überwiesen. Die Endabrechnung ist dann im vierten Quartal 2020 durchzuführen. Erst dann wird der restliche Förderbetrag ausbezahlt. Berücksichtigen Sie, dass der Förderantrag bis spätestens 31.12.2020 zu stellen ist und diese Frist nicht verlängerbar ist. Eventuell werden die Fonds in Folge des derzeitigen Infektionsgeschehens verlängert bzw. erweitert.

 

TIPP:

Berücksichtigen Sie, dass der Förderantrag bis spätestens 31.12.2020 zu stellen ist und diese Frist nicht verlängerbar ist. Eventuell werden die Fonds in Folge des derzeitigen Infektionsgeschehens verlängert bzw. erweitert.