Wirtschaftliches Eigentümerregistergesetz – Jährliche Prüfungen

Kolumne Badener Zeitung Woche 10/2023

In das Wirtschaftliche Eigentümerregister sind verpflichtend die Meldungen der Wirtschaftlichen Eigentümer von inländischen Rechtsträgern (Personen- und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen und Vereine) einzutragen. Zumindest jährlich ist die Prüfung, ob die an das Register gemeldeten Wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind, vorzunehmen. Das sind sogenannte jährliche Überprüfungspflichten der Rechtsträger. Binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der Wirtschaftlichen Eigentümer müssen Änderungen gemeldet werden bzw. die Aktualität der gemeldeten Daten mittels neuerlicher Meldung bestätigt werden. Natürlich ist zu beachten, dass Änderungen betreffend Wirtschaftlicher Eigentümer nach wie vor binnen vier Wochen ab Kenntnis der Änderungen zu melden sind. Bei sogenannten subsidiären Meldungen (ersatzweise Meldung der obersten Organe wie Geschäftsführer) ist im Rahmen der jährlichen Überprüfung anzugeben, ob bei der meldepflichtigen Gesellschaft keine Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden sind, oder ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Wirtschaftlichen Eigentümer der meldepflichtigen Gesellschaft nicht festgestellt oder überprüft werden können. Über die BMF Homepage kann ein kostenpflichtiger Registerauszug angefordert werden. Die darin enthaltenen Informationen zum Wirtschaftlichen Eigentümer umfassen Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland des Wirtschaftlichen Eigentümers. Ebenso ist Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses wie etwa Eigentum, Kontrolle sowie vergleichbare Funktionen bei Stiftungen verfügbar. Bei dieser Einsicht erhält man aber keine Informationen zur Beteiligungshöhe, oberste Rechtsträger, Stimmrechte sowie Wohnsitze.

 

TIPP: Stellen Sie als Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. als Stiftung und Verein aufgrund der Sorgfaltspflicht jährlich sicher, dass der Wirtschaftliche Eigentümer überprüft wird und dass bei einer Änderung innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis die Meldung an das Wirtschaftliche Eigentümerregister erfolgt. Die Meldungen sowie die jährliche Überprüfung kann auch Ihr Berater im Unternehmensserviceportal für Sie durchführen. Beachten Sie, dass bei Meldeverstößen beachtliche Finanzstrafen verhängt werden können.