Wieder 10% Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 16/2018

Im März 2018 hat der Nationalrat beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Leistungen von Beherbungs- und Campingumsätzen von 13% auf 10% zu senken. Erst durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 war der ursprüngliche Steuersatz für die Beherbergung von 10% auf 13% angehoben worden. Eine komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung von bisher 13% und für Verköstigung mit weiterhin 10% war die Folge. Durch die nun erfolgte Gesetzesänderung wurde die umsatzsteuerliche Behandlung für Nächtigungen wieder vereinfacht da nun der 10%ige Steuersatz auf beide Leistungskomponenten, nämlich Beherbergung und Verköstigung, anwendbar ist. Der wieder ermäßige Steuersatz von 10% ist jedoch nicht sofort anwendbar sondern erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte die nach dem 31.10.2018 entstehen. Somit tritt die Neubestimmung erst mit 01.11.2018 nach den Sommerferien in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt müssen in den Gastronomiebetrieben die Abrechnungssysteme wieder umgestellt werden. Unverändert bleibt der 13%ige Umsatzsteuersatz für Saatgutpflanzen, Bilder und Kunstwerke, Kultur, Museen, Filmvorführungen, Eintritte bei Sportveranstaltungen und den Weinverkauf ab Hof.

 

Tipp: Achten Sie darauf, dass in Beherbergungs- bzw. Campingbetrieben ab 01.11.2018 für die Beherbergung wieder der 10%ige Umsatzsteuersatz geltend ist und auf den Rechnungen richtig ausgewiesen wird.