Wer kennt nicht mindestens ein Unternehmen bei dem der Prüfer der gemeinsamen Lohnabgaben Werkverträge oder freie Dienstverträge in echte Dienstverträge umgewandelt hat, was zu erheblichen Nachzahlungen führte. Mit 01. Juli 2017 ist ein neues Sozialversicherungszuordnungsgesetz in Kraft getreten um mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit zu schaffen. Vorgesehen ist vorab eine Versicherungszuordnung. Ein derartiges Verfahren kann eingeleitet werden, entweder aufgrund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung, d.h. bei einer Lohnabgabenprüfung oder bei einer Neuzuordnung, wenn eine neue Tätigkeit begonnen wird mit einer Vorabprüfung oder aufgrund eines Antrages der versicherten Person oder deren Auftraggeber. Die Verbesserungen für die Praxis im Vergleich zur alten Rechtslage sind die Bindungswirkungen des Bescheides. Zukünftig erhalten neue Selbständige und bestimmte Gewerbetreibende bei Neuanmeldung zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Fragebogen, der die Grundlage ist, um die Versicherungszuordnung überprüfen zu können. Aufgrund der geregelten Bindungswirkung kann in einem späteren Prüfungsverfahren eine Neuzuordnung nur dann vorgenommen werden, wenn entweder eine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eingetreten ist oder im Fragebogen oder in der Versicherungsmeldung falsche Angaben gemacht wurden. Wir empfehlen daher, füllen Sie diesen Fragebogen so ausführlich wie möglich, unter Umständen mit Beilagen, die möglichst genau den vorliegenden Sachverhalt bzw. die geplante Tätigkeit beschreiben, und zu 100% wahrheitsgemäß aus. Sie sollten die Angaben im Fragebogen mit der Entwicklung ihrer Tätigkeit überprüfen, ob die Realität zur Zeit der Ausfüllung des Fragebogens noch der derzeitigen Aktivität entspricht.
TIPP: Arbeiten Sie mit Selbständigen zusammen wie z.B. IT-Experten mit Gewerbeschein, bzw. neuen Selbständigen, sollten Sie sich die folgenden Dokumenten vom Selbständigen vorlegen lassen: Gewerbeschein falls für die Tätigkeit notwendig; Bescheid über die Versicherungszuordnung zum GSVG falls vorhanden; Kopie des Fragebogens der die Grundlage für den Versicherungszuordnungsbescheid ist (Aufgrund der Antworten auf die im Fragebogen enthaltenen Fragen erkennen Sie, ob der Sachverhalt mit der Realität übereinstimmt. Je größer die Übereinstimmung desto wahrscheinlicher besteht eine Bindungswirkung des Bescheides bei einer nachfolgenden Prüfung der Lohnabgaben. Sollte der Selbständige keinen Versicherungszuordnungsbescheid haben, überlegen Sie, ob Sie nicht eine Versicherungszuordnungsprüfung beantragen.