Weitere wegen Corona geplante Maßnahmen

Kolumne Badener Zeitung Woche 26/2020

Ab 01.07.2020 wird der 25% Eingangssteuersatz auf 20% abgesenkt. Daraus folgt für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen eine Steuerersparnis von € 350,00. Die für den Corona Zeitraum vorgesehenen Steuerstundungen und Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht bis 30.09.2020 entrichtet werden, sondern werden automatisch bis Mitte Jänner 2021 verlängert. Dadurch wird den Unternehmen die Liquidität belassen. Die Möglichkeit für Kleinunternehmer und Verbraucher, Kredite und darin fällig werdende Kreditraten zu stunden, wird über den 30.06.2020 bis 31.10.2020 verlängert, wobei dazu ein Antrag notwendig sein wird.

Als weitere Maßnahme für den Tourismus- und Veranstaltungsbereich wird die Absenkung der Umsatzsteuer für alle Getränke und Speisen bei Restauration, Hotels und Buschenschänken sowie Heurigen auf 5% bei der EU-Kommission beantragt. Eine Freigabe ist noch nicht erfolgt. Wir empfehlen daher, Registrierkassensysteme wegen der möglichen Absenkung auf 5% noch nicht umzustellen, sondern die Entscheidung der EU abzuwarten. Eine Absenkung der Umsatzsteuer auf 5% ist auch für Kulturveranstalter und Zeitungen vorgesehen.

Ebenso werden eine 7%ige Investitionsprämie und eine degressive Abschreibung für alle neu angeschafften Wirtschaftsgüter im Zeitraum 01.09.2020 bis 28.02.2021 geschaffen. Ein Verlustrücktrag bis auf zwei Jahre wird geschaffen. Das heißt, dass Verluste aus dem Jahr 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 bzw 2018 gegenverrechnet werden können.

 

Tipp: Warten Sie im Gastro-Bereich mit der Anpassung der Registrierkassen auf die Entscheidung, ob die 5%ige Absenkung seitens der EU erlaubt wird und stellen Sie nicht schon vorsorglich für die nicht alkoholischen Getränke auf 10% um, um eine zweite Änderung der Kassensysteme und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.