Weitere Highlights zu den geplanten Steueränderungen 2014

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 8/2014

Wie schon in den letzten Wochen berichtet, tritt mit 01.03.2014 ein Steuerbelastungspaket für alle Steuerpflichtigen in Kraft.

Für Unternehmer: Verlustvorträge, die derzeit bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur mit 75% der Einkünfte verrechnet werden können, sind ab der Veranlagung 2014 wieder zur Gänze verrechenbar. Durch die Neuregelung können Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie niedrige Tarifstufen aber nicht mehr ausgenutzt werden. Bei GmbHs und somit Körperschaften bleibt die 75%ige Verrechnungsgrenze weiterhin bestehen.

Auch die sogenannten „Golden Handshakes" werden steuerlich benachteiligt. Derzeit sind freiwillige Abfertigungen und Abfindungen in Höhe von bis zu drei Monatsbezügen steuerlich unbegrenzt zu berücksichtigen. In Zukunft soll das nur mehr bis zu einem Viertel der Bezüge der letzten 12 Monate oder bis zum Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gem. §108 ASVG gelten. Das sind ca. € 40.500,00. Eine ähnliche Einschränkung wird auch für gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche im Gesetz eingefügt. Die Deckelung die für das Fünftel steuerfrei belassen wird, ist ebenfalls mit dem Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage und davon ein Fünftel begrenzt.

Für Konsumenten: Die Tabaksteuer wird sich, gestaffelt bis zum Jahr 2017, um ca. 10 Cent pro Packung Zigaretten erhöhen, die Alkoholsteuer für Hochprozentiges wird um 20% steigen und eine Sektsteuer, die € 1,00 pro Liter betragen soll, wird eingeführt.

Als Zuckerl zur Verwaltungsvereinfachung wird die Kleinbetragsrechnung im Umsatzsteuergesetz ab 01.03.014 von € 150,00 auf € 400,00 erhöht. Die Einhaltung der strengen Formvorschriften wie Bezeichnung des Empfängers, Name und Adresse, ev. auch UID-Nummer sowie die Trennung des Entgeltes in Nettobetrag und gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer sind erst ab einem Gesamtrechnungsbetrag von € 400,00 vorzunehmen.

Das Steuerpaket enthält ein kleines Zuckerl für die Pensionsvorsorge. Lebensversicherungen mit Einmalerlag sind derzeit nur bei einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren einkommensteuerfrei.

Tipp: Sollten Sie noch höhere Kündigungsentschädigungen oder Vergleichssummen vorhaben, dann sollten Sie die Auszahlungen bzw. Beendigung des Dienstverhältnisses noch mit dem 28.02.2014 vornehmen, da ab dem 01.03.2014 gesetzliche Einschränkungen zu beachten sind.