Was bringt Ihnen 2014 im Steuerbereich?

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 2/2014

Sozialversicherung:  Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt € 4.530,00 pro Monat (14x). Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt für 2014 € 395,31 pro Monat. Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (für Beschäftigung mehrerer geringfügig Beschäftigter) beläuft sich auf € 592,97.

Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung: Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine Erweiterung des Reverse Charge-Verfahrens ab 01.01.2014 betreffend

  • Lieferung von Videospielekonsolen (KN-Position 9504), Laptops und Tablet-Computern (KN-Unterposition 84713000), sofern das ausgewiesene Entgelt mindestens € 5.000,00 (netto) beträgt
  • Lieferung von Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer
  • Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
  • Lieferung von Metallen (KN-Kapitel 71 und KN-Abschnitt XV, mit bestimmten Ausnahmen), sofern diese nicht ohnehin unter die Schrott-UStV fallen oder die Differenzbesteuerung anzuwenden ist.
  • steuerpflichtige Lieferung von Anlagegold.

Elektronische Rechnung an den Bund: Ab 01.01.2014 akzeptiert der Bund ausschließlich elektronische Rechnungen (ausgenommen Barzahlungsverkehr). Wenn Sie also Bundesbehörden (Ministerien samt nachgeordneten Dienststellen, Parlament, Präsidentschaftskanzlei, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft, Rechnungshof, Finanzgerichtshof) beliefern oder für diese Dienstleistungen erbringen, müssen Sie Ihre Rechnung elektronisch versenden damit diese fällig und somit irgendwann auch bezahlt wird. Voraussetzung für die Ausfertigung elektronischer Rechnungen an den Bund ist eine Registrierung im Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at wo Sie Ihre Rechnungen online erfassen und auch als Anhang hochladen können.

TIPP: Zur elektronischen Rechnungslegung empfiehlt sich bei vielen Leistungsbeziehern die Erfassung in strukturierter Form. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen am besten mit Ihrem Softwareanbieter zu sprechen. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf einer eigenen Website www.erb.gv.at