Was bringt Ihnen 2013 im Steuerbereich?

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 2/2013

Elektronische Rechnungslegung: Endlich ist es soweit! Ab dem 1. Jänner 2013 dürfen österreichische Unternehmen ihre Rechnungen auch ohne die elektronische Signatur auf elektronischem Wege zustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger der elektronischen Zustellung zugestimmt hat. Eine elektronische Rechnung wird in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen, etwa als email oder als Web-Download, PDF oder Textdatei im email-Anhang.

Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung den gesamten Aufbewahrungszeitraum hindurch gewährleistet sein.

Forschungsprämie: Für die Geltendmachung der Forschungsprämie gelten neue Regeln; ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist nun notwendig, damit die Forschungsprämie lukriert werden kann. Neu ist auch, dass die Forschungsprämie nun auf elektronischem Weg geltend gemacht werden kann. Diese Neuregelung gilt bereits für die Forschungsprämie 2012. Ab dem 01.01.2013 stellt das Finanzamt auf Antrag eine Forschungsbestätigung aus, um vorab Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Jahressechstel: Die Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Gehalt) bei den unselbständig Beschäftigten wird für die Zeit von 2013 bis 2016 geändert. Dabei sollen die ersten € 620,00 weiterhin steuerfrei bleiben. Die nächsten € 24.380,00 werden mit einem Satz von sechs, darüber hinausgehende Sonderzahlungen jedoch mit 27% bzw. 35,75% besteuert. Sind die sonstigen Bezüge höher als € 83.333,00, werden diese einer 50%igen Besteuerung unterworfen.

Die Kürzungen treffen auch Selbständige: Für 2013 bis 2016 kann nur mehr bis zu einem Gewinn von € 175.000,00 ein Freibetrag von 13% abgezogen werden. Für darüber hinaus gehende Gewinne stehen nur noch 7,0%, bzw. 4,5% des Gewinnes zu. Der maximale Gewinnfreibetrag sinkt damit auf € 45.350,00.

NOVA: Ab dem 1. Jänner 2013 wird der CO2-Malus verschärft. Dann steigt die Steuerschuld für den die Grenze von 150g/km (bislang 160 g/km) übersteigenden CO2-Ausstoß um € 25 je g/km.

Sozialversicherung: Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird ab 01.01.2013 auf € 4.440,00 (14mal) erhöht. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt für 2013 € 386,80 pro Monat.

 

TIPP: Überprüfen Sie, ob Ihr Rechnungswesen den Formvorschriften für die kostensparende E-Rechnung entspricht. Wenn Sie 2012 die Forschungsprämie geltend machen wollen, dann sollten Sie jetzt das notwendige Gutachten bei der FFG einholen. Über die Prämie 2012 können Sie dann auch bereits vor Einreichung der übrigen Jahreserklärungen verfügen.