Verlängerung der Corona-Maßnahmen Ausfallsbonus und Verlustersatz

Kolumne Badener Zeitung Woche 32/2021

Die beiden Corona-Maßnahmen Ausfallsbonus und Verlustersatz wurden verlängert. Der Ausfallsbonus wird um weitere drei Monate bis 30.9.2021 verlängert. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von 50% (bisher 40%). Die Ersatzrate ist nach branchenspezifischem Rohertrag gestaffelt. Die Staffelung ist im Anhang der Verordnung zum Ausfallsbonus II aufgezeigt. Diese Einordnung ist schon vom Umsatzersatz bekannt. Die Ersatzraten betragen zwischen 10 und 40%. Die Einordnung der Unternehmen geschieht nach dem ÖNACE der entscheidet, in welche Ersatzraten-Kategorie das jeweilige Unternehmen fällt, z.B. Unternehmen D Ersatzrate 10%, Unternehmen A Ersatzrate 40%, Unternehmen B 30% und C 20%. Zum Beispiel Einzelhandel mit Textilien fällt in Kategorie C und erhält eine Ersatzrate von 20%. Gleiches gilt für Handlungsvermittlung. Beherbungsstätten, Restaurants fallen Kategorie A mit einer Ersatzrate von 40%. Der Handel mit KFZ fällt in Kategorie D und somit unter 10%, allerdings die Reparatur von KFZ fällt unter Kategorie C, somit 20%. Der Ausfallsbonus II ist nicht mit dem Fixkostenzuschuss verknüpft und hat damit auch kein Vorschusselement mehr. Er ist bis EUR 80.000 pro Monat gedeckelt. Bisher betrug die Deckelung EUR 30.000 pro Monat. Neu ist allerdings eine Deckelung gemeinsam mit der Kurzarbeit. Die auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen und der Ausfallsbonus II dürfen nicht die Vergleichsumsätze aus dem Vergleichsmonat 2019 übersteigen. Ebenso findet sich im Ausfallsbonus II eine Beschränkung der Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000. Gleiches gilt auch für Entnahmen. Die Antragstellung hat ab 16. August 2021 für den Juli zu erfolgen und ist jeweils bis zum viertfolgenden Monat möglich.

 

Der Verlustersatz wurde bis 31.12.2021 verlängert. Voraussetzung ist allerdings jetzt, für den neuen Verlustersatz der ab 1.7.2021 läuft, ein 50% Umsatzausfall der höher ist, als der bisherige 30% Umsatzausfall. Die Antragstellung kann auch jetzt wieder in zwei Tranchen vorgenommen werden. Die I. Tranche kann von 16.8. bis 31.12.2021 beantragt werden, die II. Tranche von 1.1. bis 30.6.2022.

 

Tipp: Überprüfen Sie, ob der Ausfallsbonus II oder der Verlustersatz für Ihr Unternehmen in Anspruch genommen werden kann und berücksichtigen Sie beim Ausfallsbonus die entsprechende Gegenrechnung im Rahmen der Kurzarbeit (Einschränkung einer allfälligen Überförderung).