UID- Nummer auch bei Inlandserwerben überprüfen

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 18/2014

Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen. Auch wenn Sie Waren von einem österreichischen Unternehmen kaufen, müssen Sie überprüfen, ob die UID-Nummer noch gültig ist. Bisher war das nur bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung oder bei einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) nötig. Leider steht in den Richtlinien nicht, in welchen Abständen die UID-Nummer zu überprüfen ist. Jedenfalls sollte die UID geprüft werden, wenn Sie zum ersten Mal dort bestellen. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung ist dies nicht nötig die UID-Nummer bei jeder Rechnung zu kontrollieren.

Aber Achtung: Wenn zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung die UID- Nummer des Lieferanten nicht gültig ist, geht für den Rechnungsempfänger das Recht auf einen Vorsteuer- Abzug verloren. Wird die Rechnung allerdings innerhalb eines angemessenen Zeitraumes berichtigt, sollte der Vorsteuer-Abzug rückwirkend vom Finanzamt anerkannt werden. Wir empfehlen bei unseren Kunden bei Lieferanten mit regelmäßiger Geschäftsbeziehung die UID- Nummern-Überprüfung zumindest einmal im Monat. Für Lieferanten, bei denen keine regelmäßige Geschäftsbeziehung vorliegt, empfehlen wir die UID- Nummern-Überprüfung vor jedem Geschäftsfall.

Tipp: Die Überprüfung ist am Einfachsten mittels Finanzonline möglich. Auf finanzonline.bmf.gv.at können Sie die Überprüfung im Menü „Eingaben" unter Anträge und UID-Bestätigung durchführen. Durch Eingabe der eigenen UID- Nummer und der UID- Nummer Ihres Lieferanten erhalten Sie den gespeicherten Namen und die Adresse ausgegeben. Diese Ausgabe ist als Ausdruck zu den Buchhaltungsunterlagen zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine „Stufe 2 Überprüfung".