Überblick über aktuelle COVID-19-Förderungen

Kolumne Badener Zeitung Woche 14/2021

1. Fixkostenzuschuss I

Operative Unternehmen können bei einem Umsatzausfall ab 40% im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 15.09.2020 den Fixkostenzuschuss I beantragen. Förderbare Fixkosten sind unter anderem Geschäftsraummieten, Pacht, Versicherungen, Zinsen, Lizenzgebühren, Strom, Gas, Telekommunikation, Wertverlust verderblicher oder saisonaler Ware, Unternehmerlohn, sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen. Der Fixkostenzuschuss I ist pro Unternehmen mit bis zu 75% der Fixkosten, gestaffelt nach Umsatzeinbußen begrenzt und muss bis 31.08.2021 beantragt werden. Die Antragstellung muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen.

2. Fixkostenzuschuss 800.000

Bis zum 31.12.2021 kann bei einem Umsatzausfall ab 30% zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt € 1,8 Mio. pro Unternehmen, wobei gewisse, bereits erhaltene Förderungen auf diese Höchstgrenze anzurechnen sind. Die Ersatzrate entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. D.h., wer 50% Umsatzausfall hat, dem werden auch 50% der Fixkosten ersetzt.

Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss I können folgende Kosten angesetzt werden: Abschreibungsbeträge (Afa), fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, frustrierte Aufwendungen (z.B. Reisebüros), Finanzierungsleasing, Geschäftsführerbezüge, Personalaufwendungen für den Mindestbetrieb. Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen wenn der Fixkostenzuschuss mehr als € 36.000 beträgt.

3. Verlustersatz

Alternativ zum Fixkostenzuschuss 800.000 kann bei einem Umsatzausfall ab 30% ein Verlustersatz beantragt werden. Die Verluste müssen zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021entstanden sein. Die Höhe entspricht 70% der Bemessungsgrundlage bzw. 90% bei Klein- oder Kleinstunternehmen. Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit max. € 10 Mio begrenzt. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.

 

4. Ausfallsbonus

Der Ausfallsbonus kann seit dem 16.02.2021 bei einem Umsatzrückgang von 40%  pro Monat zwischen November 2020 und Juni 2021 beantragt werden. Der Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalls pro Monat und besteht je zur Hälfte aus dem Bonus und einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (maximal je € 30.000 pro Monat). Wird ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, ist man verpflichtet, diesen bis zum 31.12.2021 zu beantragen. Beachten Sie die Fristen für November und Dezember 2020 bzw. Jänner 2021 bis 15.04.2021, für Februar 2021 bis 15.05.2021; d.h., immer 75 Tage nach Ablauf des Monats.

TIPP: Überprüfen Sie, welche dieser Förderungen für Sie in Frage kommen und beachten Sie, die Antragsfristen und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen.