Im Zuge der Steuerreform wurden die Umsatzsteuersätze für Blumen, Pflanzen und Saatgut von 10% auf 13% angehoben. Allerdings bestehen derzeit bestimmte Unklarheiten aufgrund der für die Umsatzsteuersätze notwendigen Zuordnung der Pflanzen zu den Zolltarifnummern. Zum Beispiel wird Basilikum mit 10% USt besteuert, Kamille mit 13% und Lavendel mit 20%. Nach welchem System die Zolltarifnummern vergeben werden, ist unklar und führt daher in der Praxis zu Schwierigkeiten bzw. zu Unsicherheiten. Noch komplexer ist es bei bei Gemüsejungpflanzen. Hier wird unterschieden, ob die Pflanze zu Gänze verzehrt wird, oder nur die Früchte. Wird die ganze Pflanze verzehrt, wie z. B. Salate, Kohlrabi, Kraut, etc., dann sind 10% USt anzusetzen. Werden nur die Früchte der Pflanze gegessen, wie bei Tomaten, Paprika, Chili, Zucchini, Melonen, usw., dann sind 13% USt zu versteuern. Für einen Gärtner/Floristen ist es daher schwierig zu wissen, welche Kauf-, Essens- oder auch Pflanzgewohnheiten die Kunden haben werden.
TIPP: Achten Sie als Gärtner und/oder Florist auf die Zunordnung von Blumen, Pflanzen und Saatgut zu den entsprechenden Zolltarifnummern. Bei Pflanzen die als Ganzes verzehrt werden, werden nur 10% USt ausgelöst, wenn nur die Früchte verzehrt werden 13% USt, bei Lavendel jedoch 20% USt.