Steuerpaket 2024 zur Reduktion der Steuerprogression ab 01.01.2025

Kolumne in der Badener Zeitung KW 30/2024

Die Tarifstufen und Absetzbeträge werden zu zwei Drittel der Inflationsrate zur Abschaffung der sogenannten kalten Progression angehoben. Daraus folgt, dass alle Steuerstufen 2025 automatisch um 4 % angehoben werden. Das heißt, dass bis 13.308 Euro keine Einkommensteuer anfällt. Zwischen 13.308 Euro und 21.617 Euro beträgt der Steuersatz 20 % von 21.617 bis 35.836 Euro 30 %, von 35.836 bis 69.166 Euro 40 %, von 69.166 bis 103.072 Euro 48 % und darüber bis 1 Million Euro Einkommen 50 %, darüber 55 %.

Als weitere steuerliche Begleitmaßnahmen werden die Tagesgelder der Inlands-Dienstreisen von bisher 26,40 Euro auf 30 Euro angehoben und das Nächtigungsgeld wird auf 17 Euro, erhöht. Außerdem wird das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder vereinheitlicht und zwar mit 0,50 Euro. Derzeit gibt es für Pkw 0,42 Euro. Wer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel eine Dienstreise antritt, erhält ab 2025 einen Beförderungszuschuss von 0,50 Euro für die ersten 50 km. Wenn ein Arbeitgeber einem Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellt, fällt dazu künftig kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr an. Bisher lag der Grenzwert bei 30 m². Außerdem wird die Kleinunternehmergrenze von derzeit 35.000 auf 55.000 Euro ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt, oder der Regelbesteuerung unterliegt. Bei Selbstständigen wirkt sich das z.B. wie folgt aus. Ein Selbstständiger mit einem Umsatz von 50.000 Euro und Betriebsausgaben von 18.000 Euro wird 2025 um 2.813 Euro entlastet. Die Anhebung der Tarifstufen bringt 178 Euro und die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro bringt 2.635 Euro mehr an Steuerersparnis. Bei einem Angestellten mit einem Bruttolohn von monatlich 4.150 Euro ergibt sich, falls dieser ein Außendienstmitarbeiter ist und dreihundert Kilometer pro Woche mit dem Kfz zurücklegt, dass sein Tagesgeld um 192 Euro steigt, das Kilometergeld um 384 Euro und das zu einer gesamten Entlastung von 911 Euro führt. Durch die Anhebung der Tarifstufen erhält er 311 Euro mehr und durch den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag gewinnt er 24 Euro.

 

 

Tipp: Berücksichtigen Sie ab 2025 die höheren Tages-, Nächtigungs- und Kilometergelder.