Steuern sparen und Prämien kassieren - am 32. Dezember ist es zu spät!

Kolumne in der Badener Zeitung KW 50/2023

Je mehr man verdient, desto höher ist leider auch der Steuersatz. Deshalb werde ich Jahr für Jahr im Dezember gefragt „Was kann ich noch heuer tun, um die Steuerlast etwas zu mildern?

Machen Sie „Werbungskosten“ geltend z.B. für folgende Posten:

Arbeitszimmer, Spezialarbeitskleidung, Fachliteratur, Aus- oder Fortbildung, Sprachkurse, Bewerbungsfotos, Jobinserate, Umschulungskosten u.v.m.

Überdies können die Kosten für die Anschaffung ergonomisch geeigneter Mobiliars für Homeoffice (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) von bis zu € 300,00 zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch ohne Nachweis können pauschal € 3,00 pro Homeoffice-Tag (für maximal 100 Tage) an Werbungskosten abgesetzt werden.

 

Spenden Sie großzügig: Überweisungen an viele Forschungsinstitute und mildtätige Organisationen (z.B. auch die Freiwillige Feuerwehr) sind bis zu 10% der Einkünfte des Jahres absetzbar (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp). Achtung – die Spendenorganisation muss Ihre Spende mit Ihren Daten dem Finanzamt zur steuerlichen Absetzbarkeit melden.

 

Das Öko-Sonderausgabenpauschale kann für Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, sowie Ausgaben für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems beantragt werden. Voraussetzung ist eine Bundesförderung und die Datenübermittlung über das Finanzamt. Die Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung müssen abzüglich der Förderung über 4.000 € betragen, dann können Sie auf 5 Jahre verteilt 800 € pro Jahr pauschal absetzen. Oder – wenn die Ausgaben für den Austausch eines fossilen Heizungssystems mindestens 2.000 € übersteigen, dann können 400 € pro Jahr pauschal abgesetzt werden.

 

Kirchenbeiträge sind bis zu € 400,00 pro Jahr abzugsfähig.

 

Sorgen Sie für die Zukunft vor: Bei der Zukunftsvorsorge können Sie heuer für Einzahlungen bis € 3.222,18 die Prämie von 4,25% kassieren (höchstens € 136,94).

 

Nützen Sie die Vorteile des Bausparens: Heuer gibt es noch bis zum Einzahlungsbetrag von € 1.200,00 eine Prämie von 1,5% (also maximal € 18,00)

 

Machen Sie Ihren Steuerausgleich: Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf (!) Jahre rückwirkend beantragen: Ende 2023 ist die letzte Chance für das Jahr 2018.

 

TIPP: Überprüfen Sie, ob eine der Möglichkeiten zum Steuersparen bzw. Prämie kassieren für Sie in Frage kommt und nützen Sie diese Gelegenheit noch bis 31.12.2023.