Je mehr man verdient, desto höher ist leider auch der Steuersatz. Deshalb werde ich Jahr für Jahr im Dezember gefragt: „Was kann ich noch heuer tun, um die Steuerlast etwas zu mildern?“
Machen Sie „Werbungskosten“ geltend z.B. für folgende Posten:
Arbeitszimmer, Spezialarbeitskleidung, Fachliteratur, Aus- oder Fortbildung, Sprachkurse, Bewerbungsfotos, Jobinserate, Umschulungskosten u.v.m.
Überdies können die Kosten für die Anschaffung ergonomisch geeigneter Mobiliars für Homeoffice (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) von bis zu € 300,00 zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch ohne Nachweis können pauschal € 3,00 pro Homeoffice-Tag (für maximal 100 Tage) an Werbungskosten abgesetzt werden.
Spenden Sie großzügig: Überweisungen an viele Forschungsinstitute und mildtätige Organisationen (z.B. auch die Freiwillige Feuerwehr) sind bis zu 10% der Einkünfte des Jahres absetzbar (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp)
Kirchenbeiträge sind bis zu € 400,00 pro Jahr abzugsfähig.
Sorgen Sie für die Zukunft vor: Bei der Zukunftsvorsorge können Sie heuer für Einzahlungen bis € 3.123,04 die Prämie von 4,25% kassieren (höchstens € 132,73).
Nützen Sie die Vorteile des Bausparens: Heuer gibt es noch bis zum Einzahlungsbetrag von € 1.200,00 eine Prämie von 1,5% (also maximal € 18,00)
Machen Sie Ihren Steuerausgleich: Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf (!) Jahre rückwirkend beantragen: Ende 2022 ist die letzte Chance für das Jahr 2017.
TIPP: Überprüfen Sie, ob eine der Möglichkeiten zum Steuersparen bzw. Prämie kassieren für Sie in Frage kommt und nützen Sie diese Gelegenheit noch bis 31.12.2022.