Je mehr man verdient, desto höher ist leider auch der Steuersatz. Deshalb werde ich Jahr für Jahr im Dezember gefragt: „Was kann ich noch heuer tun, um die Steuerlast etwas zu mildern?“
Machen Sie „Werbungskosten“ geltend z.B. für folgende Posten:
Arbeitszimmer, Spezialarbeitskleidung; Fachliteratur, Aus- oder Fortbildung, Sprachkurse, Bewerbungsfotos, Jobinserate, Umschulungskosten u.v.m.
Schöpfen Sie Ihren „Sonderausgaben-Topf“ aus z.B. für Kranken-, Renten- und Lebensversicherungsprämien, Wohnraumschaffung und -sanierung: Dieser beträgt € 2.920,00 pro Person (allerdings nur bis zu einem Einkommen von € 36.400,00). Die Absetzung der „Topf“-Sonderausgaben ist für Altverträge die bis 31.12.2015 abgeschlossen wurden, nur noch bis 2020 möglich.
Spenden Sie großzügig: Überweisungen an viele Forschungsinstitute und mildtätige Organisationen (z.B. auch die Freiwillige Feuerwehr) sind bis zu 10% der Einkünfte des Jahres absetzbar (service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp)
Kirchenbeiträge: sind bis zu € 400,00 pro Jahr abzugsfähig.
Sorgen Sie für die Zukunft vor: Bei der Zukunftsvorsorge können Sie heuer für Einzahlungen bis € 2.742,98 die Prämie von 4,25% kassieren (höchstens € 116,58).
Nützen Sie die Vorteile des Bausparens: Heuer gibt es noch bis zum Einzahlungsbetrag von € 1.200,00 eine Prämie von 1,5% (also maximal € 18,00)
Steuerschonende Kinderbetreuung: Eltern können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr (behinderte Kinder sogar bis zum 16. Lebensjahr) Betreuungskosten von bis zu € 2.300,00 - pro Kind und Jahr - von der Steuer absetzen.
Machen Sie Ihren Steuerausgleich: Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf (!) Jahre rückwirkend beantragen: Ende 2017 ist die letzte Chance für das Jahr 2012.
TIPP: Überprüfen Sie, ob eine der Möglichkeiten zum Steuersparen bzw. Prämie kassieren für Sie in Frage kommt und nützen Sie diese Gelegenheit noch bis 31.12.2017.