Je mehr man verdient, desto höher ist leider auch der Steuersatz. Deshalb werde ich Jahr für Jahr im Dezember gefragt: „Was kann ich noch heuer tun, um die Steuerlast etwas zu mildern?“
Machen Sie „Werbungskosten“ geltend z.B. für folgende Posten:
Arbeitszimmer, Spezialarbeitskleidung, Fachliteratur, Aus- oder Fortbildung, Sprachkurse, Bewerbungsfotos, Jobinserate, Umschulungskosten u.v.m.
Überdies können die Kosten für die Anschaffung ergonomisch geeigneten Mobiliars für Homeoffice (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) von bis zu 300,00 € zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch ohne Nachweis können pauschal 3,00 € pro Homeoffice-Tag (für maximal 100 Tage) an Werbungskosten abgesetzt werden.
Spenden Sie großzügig: Überweisungen an viele Forschungsinstitute und mildtätige Organisationen (z.B. auch die Freiwillige Feuerwehr) sind bis zu 10% der Einkünfte des Jahres absetzbar (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp). Achtung – die Spendenorganisation muss Ihre Spende mit Ihren Daten dem Finanzamt zur steuerlichen Absetzbarkeit melden.
Das Öko-Sonderausgabenpauschale kann für Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, sowie Ausgaben für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems beantragt werden. Voraussetzung ist eine Bundesförderung und die Datenübermittlung über das Finanzamt. Die Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung müssen abzüglich der Förderung über 4.000 € betragen, dann können Sie auf 5 Jahre verteilt 800 € pro Jahr pauschal absetzen. Oder – wenn die Ausgaben für den Austausch eines fossilen Heizungssystems mindestens 2.000 € übersteigen, dann können 400 € pro Jahr pauschal abgesetzt werden.
Kirchenbeiträge sind bis zu 600,00 € pro Jahr abzugsfähig.
Sorgen Sie für die Zukunft vor: Bei der Zukunftsvorsorge können Sie heuer für Einzahlungen bis 3.337,85 € die Prämie von 4,25% kassieren (höchstens 141,86 €).
Nützen Sie die Vorteile des Bausparens: Heuer gibt es noch bis zum Einzahlungsbetrag von 1.200,00 € eine Prämie von 1,5% (also maximal 18,00 €)
Machen Sie Ihren Steuerausgleich: Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf (!) Jahre rückwirkend beantragen: Ende 2024 ist die letzte Chance für das Jahr 2019.
TIPP: Überprüfen Sie, ob eine der Möglichkeiten zum Steuersparen bzw. Prämie kassieren für Sie in Frage kommt und nützen Sie diese Gelegenheit noch bis 31.12.2024.