Steuerliche Vorteile von Anlageimmobilien

Kolumne in der Badener Zeitung KW 40/2024

Anlageimmobilien bieten im Gegensatz zum Eigenheim eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen, die sie als Geldanlage noch attraktiver machen. Durch die Abschreibung der Anschaffungskosten der Immobilie sowie die Absetzbarkeit von Zinsen und Sanierungskosten erzielt man bei der Vermietung sehr oft ein steuerlich neutrales Ergebnis. Umfangreiche Sanierungen können auch zu einem steuerlichen Verlust führen, sodass man Geld vom Finanzamt zurückbekommt und das Finanzamt einen Teil der Werterhöhung der Immobilie mitbezahlt. Mieteinnahmen unterliegen auch nicht der Sozialversicherungspflicht und sind somit steuerlich attraktiver als Arbeits- oder Pensionseinkünfte. Zu beachten ist, dass der Verkauf einer Immobilie steuerlich mit einem fixen Steuertarif begünstigt ist. Man bezahlt nämlich 30 % der Wertsteigerung der Immobilie als Fixsteuersatz anstelle der progressiven Einkommensteuer. Wer z.B. in Deutschland Immobilien kauft, kann diese sogar nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Die Abschreibung der Immobile ermöglicht, in den ersten zwei Jahren eine erhöhte beschleunigte Abschreibung vorzunehmen, nämlich im ersten Jahr 4,5 % und im zweiten Jahr 3 %. Außerdem kann man Möbel und Zubehör, z.B. Küchen, mit allfällig kürzerer Nutzungsdauer, z.B. in zehn Jahren, zur Absetzung bringen.

 

TIPP: Beachten Sie. sofern sie eine Anlageimmobilie besitzen und diese vermieten, dass sie Anschaffungskosten, Zinsen für die Anschaffung und Sanierungskosten sowie Einrichtungsgegenstände von den steuerpflichtigen Einnahmen in Abzug bringen können und dadurch die Differenz zu einem Einnahmenüberschuss oder Verlust führen kann.