Mit 03.07.2019 wurde im Parlament von den bisherigen Regierungsparteien ein Steueränderungspaket eingereicht, das noch im September mit Wirkung ab 2020 beschlossen werden soll. Daraus resultieren folgende Änderungen ab 2020: Für Niedrigverdiener wird eine Art Sozialversicherungsbonus als Steuergutschrift eingeführt die maximal € 300 bei Arbeitnehmern und € 200 bei Pensionisten betragen darf. Diese Entlastung wirkt bis zu einem maximalen Einkommen von € 21.500 pro Jahr (sh. Schaubild). Als Verwaltungsvereinfachung kann die Sozialversicherungserstattung nur im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, d.h. erstmals 2021 für das Jahr 2020. Im Gegenzug werden für alle Selbständigen (GSVG und BSVG) unabhängig von der Einkunftssituation die Krankenversicherungsbeiträge von 7,65% auf 6,8% der Beitragsgrundlage abgesenkt.
TIPP: Beachten Sie die Sozialversicherungserstattung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung 2020 im Jahr 2021