Steuer- und Beitragsbefreiung für Öffi-Tickets

Kolumne Badener Zeitung Woche 34/2021

Seit 1.7.2021 ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für von Arbeitnehmern erworbene Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel, die zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt. Die Befreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Ticket nur am Wohn- oder Arbeitsort oder über den Wohn- oder Arbeitsort hinaus gültig ist. Laut Erläuterungen steht die tatsächliche Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Mittelpunkt. Insofern ist auf die tatsächlichen Kosten abzustellen. Eine Beitragsfreiheit beim Ersatz fiktiver Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte kommt somit wohl nicht in Frage. Als Nachweis kann z. B. die Rechnung dienen. Die Befreiung dient für alle Wochen-, Monats- oder Jahreskarten die nach dem 30.6.2021 erworben wurden. Daraus folgt, dass die Bezahlung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für das öffentliche Verkehrsmittel/Massenbeförderungsmittel für den Dienstnehmer einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei ist und für den Arbeitgeber ab 1.7.2021 kein Dienstgeberbeitrag, kein Dienstgeberzuschlag, keine Kommunalsteuer und kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung anfallen.

 

Tipp: Überprüfen Sie, ob für Sie als Arbeitgeber der Ersatz der Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel aufgrund der neuen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigung eine sinnvolle weitere Bonifizierung für Ihre MitarbeiterInnen darstellt.