Spenden – Neuerungen für die Absetzbarkeit ab 2017

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 50/2016

Weihnachtszeit ist Spendenzeit! Viele Spenden sind steuerlich absetzbar. Derzeit müssen Spenden im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden. Das betrifft noch das ganze Jahr 2016. Ab 1. Jänner 2017 gilt jedoch für private Spenden wie auch für bestimmte andere Sonderausgaben wie etwa den Kirchenbeitrag, die Sonderausgabendatenübermittlungsverordnung. Ab dann müssen die Empfängerorganisationen die Daten der Spender sammeln und an die Finanzbehörden weitergeben -konkret Vorname, Zuname, Geburtsdatum – dann werden die Spendenbeträge automatisch berücksichtigt. Eine Geltendmachung im Rahmen der Steuerveranlagung wird dann nicht mehr möglich sein. Wer also sein Geburtsdatum nicht verrät oder seinen Vornamen nicht genau in der Schreibweise angibt, wie er im Melderegister steht (z. B. Gabi statt Gabriele), fällt um die Steuerbegünstigung um. Dann gelingt der Datenabgleich nicht und die Organisation bekommt die Rückmeldung, dass es diese Person nicht gibt. Auch Namen mit schwierigen Schreibweisen wie etwa Sonderzeichen, können zum Problem werden. Wie bisher sind auch weiterhin nicht alle Spenden abzugsfähig, sondern nur solche an begünstigte Einrichtungen. Einige sind im Gesetz ausdrücklich genannt, unter anderem Universitäten, bestimmte Forschungseinrichtungen sowie Museen oder die Nationalbibliothek, aber auch Feuerwehren. Dazu kommen jene Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen. Diese scheinen auf der Webseite des Finanzministeriums in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf. Alle diese Einrichtungen sind künftig verpflichtet, die Daten von Spendern die von der Absetzbarkeit Gebrauch machen wollen zu sammeln, und an die Finanzverwaltung weiterzugeben.

 

 

TIPP: Geben Sie bei Spenden ab 01.01.2017 Ihren Vornamen, Zunamen und Ihr Geburtsdatum korrekt an die Spendenorganisation weiter, damit diese Ihre Daten an das Finanzamt melden kann und Sie automatisch in die Begünstigung der Absetzbarkeit der Spende im Rahmen der Sonderausgaben gelangen.