Rückerstattung der EU-Vorsteuer bis 30.09.2019 für 2018 beantragen

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 34/2019

Viele Unternehmen erbringen Wartungs- und Montagearbeiten im Ausland, beschaffen vor Ort Ersatzteile, müssen ihre LKW betanken und/oder reparieren lassen oder Aufenthalts- und Reisekosten bezahlen. Die Folge ist leider etwas unangenehm: sie werden mit ausländischer Umsatzsteuer belastet. Wenn Sie allerdings im jeweiligen Land nicht für umsatzsteuerliche Zwecke erfasst sind, können Sie die Vorsteuer relativ einfach zurückholen – wir sagen Ihnen wie:

 

Wie funktioniert die elektronische Rückerstattung?

Österreichische Unternehmer können die Rückerstattung der Vorsteuern aus sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ausschließlich in elektronischer Form (Finanz Online) beantragen. Die österreichische Finanz prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet diese an die zuständigen Behörden im EU-Mitgliedsstaat weiter. Eine Vorlage von Originalbelegen (bzw. Kopien) ist im elektronischen Verfahren nicht vorgesehen, außer das erstattende Land fordert diese gesondert an.

 

Generell ist für alle Anträge für das Kalenderjahr 2018 die Frist bis 30.09.2019 einzuhalten, da ansonsten keine Möglichkeit der Erstattung mehr besteht. Rückfragen und Bescheide der ausländischen Behörden werden in elektronischer Form zugestellt. Damit Sie keine Frist versäumen, schauen Sie regelmäßig unter der im Antrag angegebenen Email-Adresse nach!

 

Vorsicht Mindestbetrag!

Diese Anträge für ein gesamtes Kalenderjahr müssen pro Land mindestens € 50,00 betragen. Bereits während des Jahres können Anträge - mindestens aber für einen Zeitraum von 3 Monaten - gestellt werden, wenn zumindest Vorsteuern von über € 400,00 angefallen sind. Besonders erfreulich: das Erstattungsland muss den Antrag innerhalb von 4 Monaten erledigen, andernfalls fallen Zinsen an.

 

TIPP:

Bringen Sie Ihren Antrag für 2018 bis 30.09.2019 in elektronischer Form ein! In der Praxis hat sich gezeigt, dass die ausländischen Behörden manchmal beglaubigte Übersetzungen von Rechnungen und Verträgen verlangen. Deshalb sollte immer die Höhe der zu erstattenden Summe im Auge behalten werden.