Richtig spenden und Geld vom Finanzamt zurück holen

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 44/2015

Gerade jetzt spenden viele Menschen für Flüchtlinge. Einen Teil des gespendeten Geldes kann man sich vom Finanzamt zurückholen. Wer seine Liebe zu Mensch und Tier in Form von Spenden zeigen möchte, kann auch Zahlungen an z. B. Tier- und Umweltschutzorganisationen sowie an die Freiwilligen Feuerwehren absetzen. Gleiches gilt für Spenden an Forschungseinrichtungen, Spitäler, das Rote Kreuz und die Caritas. Übrigens – wenn Sie als Unternehmer spenden möchten, sollten Sie Ihre Spende nicht über den Betrieb sondern über das private Bankkonto tätigen. Als Sonderausgabe abgesetzt, bringt Ihnen Ihre Spende steuerlich mehr, da die betriebliche Spende die Bemessungsgrundlage für Ihren Gewinnfreibetrag reduziert. Spenden sind allerdings nur bis 10% des steuerlichen Einkommens von der Steuer absetzbar. Dazu muss man die Einzahlungsbelege mit Namen und Adresse versehen und aufheben. Im Zuge der Erstellung der Steuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung reicht die Angabe der Gesamtsumme an Spenden aus. Je nach Steuerklasse bekommt man dann bis zu 50% der Spendenzahlung vom Finanzamt refundiert.

TIPP: Die Liste der spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums in der unter service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp rund 1000 Organisationen aufgelistet sind. Außerdem muss die Zahlung noch 2015 getätigt werden, damit Sie sie auch 2015 absetzen können.