Laut Finanzministerium sind die Details für die Registrierkassensicherheitsverordnung nun auf deren Homepage verfügbar. Mit 01.04.2017 müssen die Registrierkassen besondere Sicherheitsstandards erfüllen. Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen ist durch kryptographische Signatur jedes Barumsatzes und die Nachprüfbarkeit in Form der Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen erkennbar. Hinter dem für den Kunden auf dem Beleg sichtbaren QR-Code (Quick Response-Code) bzw. einem entsprechenden Link verbirgt sich die individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmers mit welcher die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge verkettet werden. Eine Unterbrechung der chronologischen Verkettung und eine etwaige Manipulation der Barumsätze sind so nachvollziehbar. Die wichtigsten Bestandteile einer die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllenden Registrierkassa sind das Datenerfassungsprotokoll, die Sicherstellungseinheit (Signaturkarte), der Summenspeicher und der Verschlüsselungsalgorithmus. Jeder Barumsatz ist mit der Registrierkassa zu erfassen und wird im Datenerfassungsprotokoll abgespeichert. Das gilt auch für Trainings- und Stornobuchungen. Das Datenerfassungsprotokoll ist schon jetzt, zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Datenträger zu sichern und aufzubewahren. Ab 01.04.2017 muss es überdies jederzeit auf einen externen Datenträger exportiert werden können und auf Verlangen einem Organ der Abgabenbehörder bereitgestellt werden. Die Signaturkarte ist mit einem persönlichen Stempel des Unternehmers vergleichbar. Zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung einer Registrierkassa sind grundsätzlich folgende Schritte notwendig. Beschaffung der Signaturkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (derzeit A-trust oder Global Trust), Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkassa, Erstellung des Startbelegs, Registrierung der Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse bei Finanz Online (in Verbindung mit Ihrem Steuerberater) und Prüfung des Startbelegs mittels der BMF Belegcheck App. Die App muss vor der ersten Verwendung durch Eingabe des Authentifizierungscode aus der Finanz Online Registrierung der Registrierkasse freigeschaltet werden. Dann kann der Startbeleg überprüft werden und sichergestellt werden, dass die Registrierung erfolgreich war. Diese Prüfung hat bis spätestens 31.03.2017 zu erfolgen. Während des laufenden Betriebs der Registrierkasse sind jeweils Monats- und Jahresbelege zu erstellen und elektronisch zu signieren. Dabei handelt es sich um zu signierende Kontrollbelege mit dem Betrag € 0,00.
TIPP: Beginnen Sie rechtzeitig mit den notwendigen Umstellungsmaßnahmen damit der 01.04.2017 als Termin für die Umrüstung auf das Sicherheitssystem zu keinen Problemen führt.