Registrierkassenpflicht ab 2016

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 42/2015

Alle Unternehmen müssen genau überlegen ob sie Handlungsbedarf haben da die Diskussion sehr oft nur von Handel und Gastronomie spricht. Jeder Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 15.000 und Barumsätzen von mindestens € 7.500 (auch Bankomat, Kreditkarte und Gutscheine sind Barumsätze), benötigt eine Kasse und muss ab Anfang 2016 jede Barzahlung mit einem Beleg quittieren. Ab Anfang 2017 muss die Kasse manipulationssicher sein, indem die durch die Registrierkassensicherheitsverordnung vorgeschriebene Implementierung einer Umsatzverkettung im Zusammenhang mit qualifizierten Zertifikaten umgesetzt wird. Eine Lösung die sämtliche Kassenhersteller erst implementieren müssen. Dadurch werden alle, die bereits jetzt eine Kasse kaufen, diese ohne entsprechendes Update ab 2017 nicht mehr verwenden dürfen. Wichtig ist daher, ein Produkt zu kaufen bei dem durch den Hersteller die Lieferung eines Update garantiert wird, am besten im Rahmen eines Wartungsvertrages. Beachten Sie, dass auch für Rechnungen die derzeit häufig bei Barzahlung einfach mit einem Stempel „Bar bezahlt“ versehen werden, nun eine Kasse nötig ist. Noch sind allerdings viele Detailfragen offen, z.B. die Thematik der handelsüblichen Bezeichnung. Hardliner möchten, dass nicht ein Kilo Äpfel sondern ein Kilo Golden Delicious auf der Rechnung steht. Für einen Supermarkt mit Lagerhaltung ist das kein Problem. Kleinere Geschäfte mit stark wechselnden Sortimenten, wie etwa Marktstände, werden viel Aufwand mit der Wartung von Daten haben und die ganz billigen Kassen, die nur einige hundert Artikel verwalten können, sind dann nicht verwendbar. Andiskutierte Lösungen, die Bezeichnung in entsprechende Freifelder einzugeben, werden in der Praxis kaum möglich sein, weil beim Kassieren, insbesondere bei Touchsystemen, ganz einfach die Zeit fehlt. Ob das Kassensystem passt, wird man erst im Juli 2016 wissen, wenn über Finanz-Online die Infrastruktur zur Inbetriebnahme der Kassen zur Verfügung steht. Jeder kann dann seine Kasse anmelden, die Seriennummer des Zertifikats hinterlegen und den ersten Beleg ausdrucken. Der sich darauf befindliche QR-Code kann eingescannt und geprüft werden. Liefert Finanz-Online ein Okay, kann der Kassenanwender auf die Ordnungsmäßigkeit seiner Kasse vertrauen.

TIPP: 

Sie sollten unbedingt rasch Kontakt mit dem Hersteller Ihres Kassensystems aufnehmen, um offene Fragen zu klären bzw. mit 01.01.2016 ein Kassensystem implementieren, bei dem der Hersteller garantiert, dass Sie mit einem Update das Kassensystem auch über 2017 hinaus weiter verwenden können, am besten im Rahmen eines Wartungsvertrages.