Pendlerrechner online

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 14/2014

Der Pendlerrechner für die Ermittlung der richtigen Pendlerpauschale ist seit 12.02.2014 online (www.bmf.gv.at/pendlerrechner). Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. dafür, ob die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist oder nicht, ist ab sofort der Pendlerrechner zu verwenden. Sämtliche bisherige L34-Erklärungen (Beantragung der Pendlerpauschale) müssen bis 30.09.2014 durch neue L34-EDV-Erklärungen (= Computerausdruck aus dem Pendlerrechner) ersetzt werden.

Gibt der Arbeitnehmer bis spätestens 30.09.2014 keine neue L34-EDV-Erklärung ab, so sind ab Oktober 2014 keine Pendlerpauschale und kein Pendlereuro mehr zu berücksichtigen. Für den Zeitraum Jänner bis September 2014 haftet der Arbeitgeber für die Richtigkeit der angesetzten Pendlerpauschale. Wir empfehlen bei Austritten, vermutlich ab März 2014, die L34-EDV-Erklärung sofort zu verlangen und bei Nichtvorlage, die Pendlerpauschale im Zuge der Austrittsabrechnung rückwirkend, vermutlich ab März zu streichen, ebenso wenn die L34-EDV-Erklärung nicht bis Ende September 2014 vorliegt.

Folgende Punkte sollten bei Erhalt der L34-EDV-Erklärung kontrolliert werden:

• Wurde die Abfrage tatsächlich für einen Arbeitstag (nicht z.B. Sonntag) getätigt?

• Stimmt die Wohnadresse mit Ihrem Personalakt überein?

• Stimmt die auf der L34-EDV-Erklärung angegebene Arbeitszeit mit der im Betrieb geltenden Arbeitszeit überein (bei gleitender Arbeitszeit darf es zu keiner Wartezeit vor Arbeitsbeginn kommen bzw. müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens liegen)?

• Stimmt die Anzahl der Tage an denen der Arbeitnehmer mindestens die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte im Kalendermonat zurücklegt

Tipp: Verlangen Sie als Arbeitgeber unbedingt die neue L34-EDV-Erklärung vom Arbeitnehmer. Sollten Sie diese nicht bis 30.09.2014 erhalten, streichen Sie rückwirkend die Pendlerpauschale. Gleiches gilt, bei Austritten vor dem 30.09.2014. Wir haben festgestellt, dass sich bei Berechnung mit dem Pendlerrechner unterschiedliche Zumutbarkeiten für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels ergeben, je nachdem, wann die Arbeitszeit beginnt oder endet. Wir weisen darauf hin, dass eine Abänderung der Arbeitszeit um die Pendlerpauschale und den Pendlereuro ab 01.01.2014 zu optimieren nur einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich ist.