Pendlereuro - Jobticket

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 18/2013

Am 20.03.2013 wurde die neue Pendlerförderung mit Pendlereuro und Jobticket kundgemacht. Die Änderungen sind rückwirkend in Kraft getreten und gelten ab Veranlagungen für das Jahr 2013 bzw. Lohnzahlungszeiträume die nach dem 31.12.2012 enden.

Für bereits abgerechnete Lohnperioden hat der Arbeitgeber eine Aufrollung bis spätestens 30.06.2013 vorzunehmen.

Arbeitnehmer die einen Anspruch auf Pendlerpauschale haben wird zusätzlich ein Pendlereuro gewährt, der sich steuerlich wie ein Absetzbetrag auswirkt.

Der Pendlereuro beträgt jährlich € 2,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist zB die Arbeitsstätte 40 Kilometer entfernt, steht der Pendlereuro in Höhe von € 80,00 pro Jahr zu.

Jobticket:

Der Arbeitgeber kann nunmehr auch jenen Mitarbeitern die keinen Anspruch auf Pendlerpauschale haben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Öffi ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Das Ticket darf aber nicht einen Teil des Bezuges darstellen, da dieser einer steuerpflichtigen Gehaltsumwandlung gleichkommt.

Teilzeitkräfte:

Bisher konnten Teilzeitkräfte, die nicht an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen, keine Pendlerpauschale beanspruchen. Ab 2013 können auch jene eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen die nur an einem Tag pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren.

Allerdings wird bei Teilzeitkräften die Pendlerpauschale nur aliquot (zu einem Drittel oder zwei Drittel) berücksichtigt.

Tipp: Bedenken Sie, dass Sie für Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2013 bezüglich des Pendlereuros eine Aufrollung der Lohnverrechnung vorzunehmen haben.