Ökosoziale Steuerreform – steuerliche Auswirkungen

Kolumne Badener Zeitung Woche 46/2021

Der Einkommensteuersatz wird ab 1.7.2022 in der Tarifstufe Einkommen über 18.000 € bis 31.000 € von 35% auf 30% abgesenkt. Ab 1.7.2023 wird dann die Tarifstufe über 31.000 € bis 60.000 € von 42% auf 40% gesenkt. Zusätzlich sind Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen vorgesehen. Momentan können Unternehmer bis zu 3.900 € (13% der ersten 30.000 €) von ihrem Gewinn ohne weitere Voraussetzungen als Gewinnfreibetrag absetzen (Grundfreibetrag). Für den Grundfreibetrag wird ab 2022 eine Anhebung auf 15% erfolgen, um eigenkapitalstärkende Maßnahmen zu unterstützen. Bei Beibehaltung der bisherigen Wertgrenze würde sich der Grundfreibetrag somit auf bis zu 4.500 € erhöhen. Um Anreize für Unternehmensinvestitionen zu schaffen, wird ab 2023 ein Investitionsfreibetrag eingeführt, der 10%, bzw. für ökologische Investitionen 15% beträgt. Darüber hinaus dürfen sich Unternehmer über eine weitere Erhöhung der Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) freuen. Erst im Jahr 2020 wurde die Grenze für eine Sofortabschreibung von Anlagegütern von 400 € auf 800 € hinaufgesetzt. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wird ab 2023 die GWG-Grenze auf nunmehr 1.000 € angehoben werden um Unternehmen finanziell und administrativ zu entlasten. Auch Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung werden zukünftig attraktiver. Analog zur bereits bestehenden Begünstigung im Zusammenhang mit Stock Options wird eine Befreiung für Gewinnbeteiligungen in Höhe von bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter und Jahr ab 2022 eingeführt. Unternehmern die ihren Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft führen, wird eine stufenweise Senkung der Steuerbelastung in den kommenden Jahren in Aussicht gestellt. Die Körperschaftsteuer soll von derzeit 25% auf 24% im Jahr 2023 und auf 23% im Jahr 2024 reduziert werden. Bezüglich Kryptowährungen ist geplant, die Besteuerung ähnlich wie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu regeln. Der Familienbonus Plus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wird ab 1.7.2022 auf 166,68 €/Monat angehoben, das heißt von 1.500 €/Jahr auf 2.000 €/Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren wird der Familienbonus von 500 €/Jahr auf 650 €/Jahr erhöht.