Im Jänner und Februar 2019 zeigt sich, dass das neue System für die Beitragsmeldungen der Sozialversicherung das seit 01. Jänner 2019 gilt, nicht die große Vereinfachung bringt. Die neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen die Unternehmer jetzt für jeden Mitarbeiter erstatten müssen, ersetzen den Lohnzettel der bisher einmal jährlich bis Ende Februar des Folgejahres zu erstellen war, mit den monatlichen Beitragsnachweisen, die auf den Gehaltssummen aller Mitarbeiter basieren. Laut Auskunft der Sozialversicherung erspare die Software bei Dienstgebern wie Sozialversicherungsträgern Doppelgleisigkeiten und Betriebe sollten sich Arbeit ersparen. Erste Erfahrungen im Jänner und Februar bestätigen das nicht. Bei den Lohnverrechnern gibt es derzeit eine große Anzahl von automatischen Rückmeldungen bei denen aus Datenschutzgründen nicht einmal der Name der betroffenen Firma draufsteht. Dann beginnt die mühsame Fehlersuche bei der sich vielleicht herausstellt, dass eine Sozialversicherungsnummer nur deshalb fehlt, weil ein Dienstnehmer der erstmals in Österreich arbeitet, noch gar keine hat. Ein solcher Fall verschwindet dann aber nicht automatisch sondern bleibt auf der Fehlerliste. Immerhin gibt es vorerst noch keine Strafen für Meldeverstöße. Ab September kann aber – ebenfalls automatisiert – gestraft werden.
TIPP: Wundern Sie sich nicht aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen, dass zurzeit das umgestellte System für Sie keine Vereinfachung darstellt, sondern eine Unzahl von Rückfragen, insbesondere bei Dienstnehmern die erstmals in Österreich arbeiten und noch keine SV-Nummer besitzen, ergibt. Beachten Sie aber, dass ab September 2019 automatisiert gestraft werden kann und versuchen Sie, möglichst automatisch, in Abstimmung mit Ihrem Lohnverrechnungsprogrammersteller (Softwarefirma), soweit wie möglich die langwierigen Clearingprozesse gemeinsam mit der Sozialversicherung zu reduzieren.