Mitarbeiterprämien 2026

Kolumne in der Badener Zeitung KW 24/2026

Arbeitgeber haben ab 01.07.2026 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu gewähren. Im Zeitraum 01.07.-31.12.2026 beträgt die Mitarbeiterprämie max. 500 €, damit sie noch steuerfrei ist. Auszahlungen im ersten Halbjahr 2026 sind explizit nicht begünstigt. Die Steuerfreiheit der Mitarbeiterprämie ist an das Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift geknüpft. Hierbei handelt es sich um einen Kollektivvertrag sowie grundsätzlich auch um eine Betriebsvereinbarung wie unter gewissen Voraussetzungen um eine vertragliche Vereinbarung, die für alle Arbeitnehmer vorliegt. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, das heißt, nur eine Zahlung, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Als steuerfreie Prämien sollen daher Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen nicht in Betracht kommen. Werden 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie und eine Gewinnbeteiligung gewehrt, sind insgesamt 3.000 € steuerfrei zu behandeln.

Tipp: Berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiterprämie nur lohnsteuerfrei ist. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen in voller Höhe an.