Mitarbeiterprämien

Kolumne in der Badener Zeitung KW 24/2025

Arbeitgeber haben für die Kalenderjahre 2025 und 2026 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu gewähren. Im Kalenderjahr 2025 sollte die Mitarbeiterprämie max. 1.000 € betragen, damit sie noch steuerfrei ist. Für die Steuerbefreiung wird das Gruppenmerkmal nicht maßgeblich sein, das heißt, die Mitarbeiterprämie soll auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden können, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen. Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Diese Voraussetzung entspricht jener bei den StartUp- Mitarbeiterbeteiligungen. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, das heißt, nur eine Zahlung, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Als steuerfreie Prämien sollen daher Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen nicht in Betracht kommen.

 

Tipp: Berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiterprämie nur lohnsteuerfrei ist. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen in voller Höhe an.