Maturabälle und deren steuerliche Folgen

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 44/2016

Für viele Maturaklassen ist Tradition, einen Schulball zu organisieren, um aus den Einnahmen einen Teil der Kosten der Maturareise zu bestreiten. 2016 ist das erste Jahr seit Einführung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Das Finanzministerium hat eine Information zur steuerlichen Behandlung von Maturabällen herausgegeben. Die Gründung eines eigenen Vereins für die Durchführung des Maturaballs ist steuerlich gesehen nicht optimal, da die Förderung der Maturanten/der Maturareise kein gemeinnütziger Zweck ist und daher keine steuerlichen Begünstigungen in Anspruch genommen werden können. Wird allerdings der Maturaball vom Elternverein durchgeführt so ist darauf zu achten, dass die Organisation von Bällen in den Statuten vorgesehen ist, da ansonsten der Verlust der Gemeinnützigkeit droht. Ein allfälliger Gewinn muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, wobei die Finanzierung der Maturareise für alle Maturanten grundsätzlich keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Sofern der Umsatz aus dem Ball und allfälliger anderer begünstigungsschädlicher Aktivitäten für einen Verein insgesamt € 40.000 im Jahr nicht übersteigt, bleibt die Gemeinnützigkeit für den Verein als ganzes trotzdem erhalten. Der Maturaball stellt dann eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit dar und über den Freibetrag von € 10.000 hinausgehende Gewinne sind für den Verein (Elternverein) körperschaftsteuerpflichtig. Bei Barumsätzen über € 7.500 und einem Jahresumsatz von über € 15.000 bestehen daher auch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Als Alternative zeigt der Erlass die Möglichkeit auf, die Organisation und Durchführung des Schulballs einem Personenkomitee zu übertragen. Für Zwecke der Ertragsteuer liegt nur eine einmalige Tätigkeit ohne Wiederholungsabsicht vor, sodass keine Einkunftsquelle gegeben ist und keine Besteuerung eintritt. Mangels Nachhaltigkeit liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor und daher besteht auch keine Umsatzsteuerpflicht. Das hat den Vorteil, dass keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht entsteht.

 

 

TIPP: Die Abwicklung über ein Personenkomitee ist steuerlich die interessanteste Möglichkeit zur Organisation eines Maturaballs. Allerdings sollten vorab Fragen der persönlichen Haftung geprüft werden, da ein Personenkomitee theoretisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt.