Der Begriff Madoff-Fonds war vor Jahren in aller Munde und stellte sich als betrügerisches Pyramidenspiel heraus. Da inzwischen diverse geschädigte Anleger Entschädigungszahlungen erhalten haben, kann sich möglicherweise der Geschädigte Geld vom Finanzamt zurückholen. Immer dann, wenn von der Entschädigung Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten wurde, ist zu überprüfen, wann der Madoff-Fond angeschafft worden ist. Davon ist es nämlich abhängig, ob man Kapitalertragsteuer zahlen muss oder nicht. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu die Rechtsansicht geäußert, dass die Madoff-Beteiligungen keine Fonds sondern mit Aktien vergleichbare Kapitalanlagen waren. Die im Jahr 2018 an diverse Anleger gezahlten Entschädigungen seien daher keine Ausschüttungen von Investmentfonds, sondern allenfalls Veräußerungsgewinne. Als solche unterliegen sie aber nur dann der Steuerpflicht, wenn es sich bei der Kapitalanlage um Neubestand handelt, d.h. wenn der Madoff-Fond ab 01.01.2011 angeschafft worden ist. Sollte die Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten worden sein, kann man die Rückerstattung beantragen. Dafür gibt es lt. Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen mehrere Möglichkeiten. Man kann einen Antrag auf Rückerstattung direkt an die Bank stellen - das sei in diesem Fall ausnahmsweise auch noch nach Ablauf des Kalenderjahres möglich - solange noch keine Verlustbescheinigung ausgestellt worden ist. Man kann die zu viel einbezahlte Kapitalertragsteuer aber auch im Rahmen seiner Steuererklärung zurückverlangen oder einen formlosen Antrag beim Finanzamt auf Rückerstattung stellen.
TIPP: Sollten Sie von einem Madoff Fond die z.B. unter den Namen Primeo, Alpha Prime oder Herald verkauft worden sind, Geschädigter gewesen sein und im Jahr 2018 eine Entschädigungszahlung erhalten haben, dann überprüfen Sie, ob Sie diesen Fond vor dem 01.01.2011 angeschafft haben, denn dann ist die allenfalls einbehaltene Kapitalertragsteuer in der oben dargestellten Weise rückzuerstatten.