Liquidität für Unternehmen

Kolumne Badener Zeitung Woche 18/2020

Durch behördliche Schließungen, insbesondere im Bereich Gastronomie, Hotel und Handel, bzw. auch der Ausfall von Sport-, Kultur- und anderen Veranstaltungen, kommt es bei vielen Klein- und Mittelbetrieben zu erheblichen Einnahmeneinbußen. Daraus folgt automatisch ein Liquiditätsproblem. Um dem rasch und unbürokratisch Abhilfe zu leisten, ist für die Unternehmen wichtig, die Liquidität zu sichern. Dazu ist vorab der Weg zur Hausbank sinnvoll, um einen aws-garantierten Kredit zu bekommen. Dabei ist die Kredithöhe mit maximal € 500.000, die mit einer 100% aws-Garantie versehen werden können, begrenzt. D.h., das aws (Austria Wirtschafts Service) und somit der Staat, garantiert die Rückzahlung des Kredites im Falle der Insolvenz des Unternehmens. Daher ist seitens des Klein- und Mittelbetriebes keine weitere Sicherheit beizubringen. Aber dafür werden diverse Unterlagen wie aktuelle Auszüge der Gesundheitskasse, des Finanzamtes und, wenn vorhanden, die letzte Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben Rechnung inklusive Steuerbescheid 2018 und eine aktuelle Saldenliste 2019 aus der das Unternehmen der Bank so viel Einblick gewähren kann, verlangt, damit die Kriterien für die aws Überbrückungsgarantie erfüllt sind. Was sind diese Kriterien: Ausreichend positive Eigenmittel bei Kapitalgesellschaften, d.h. diese müssen mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals inklusive Agio betragen; bei Personengesellschaften ist die Voraussetzung, dass die positiven Eigenmittel höher sein müssen als die Hälfte des ausgewiesenen Komplementärkapitals, das ist das Kapital des unbeschränkt haftenden Gesellschafters. Darüber hinaus darf kein Insolvenzverfahren anhängig oder in Vorbereitung sein. Ausgenommen von den Kriterien sind Einzelunternehmen und Klein- und Mittelbetriebe die jünger als drei Jahre sind. Bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern ist die Überprüfung der Eigenmittel nicht erforderlich. Die Bank hat zu beurteilen, ob sich das Unternehmen am 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten befunden hat und sich erst aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten befindet und daher zu wenig Liquidität, somit Geld am Konto zur Überbrückung der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Verhältnisse vorhanden sind. Für die Bank notwendige Unterlagen sind in der Regel mit Hilfe des Steuerberaters vorzubereiten und der Bank zu übermitteln.

 

TIPP: Der Bank sind die Kredithöhe, der Zweck der Finanzierung (z.B. laufende Kosten), die Anzahl der Beschäftigten und die wirtschaftlichen Unternehmensdaten wie Umsatz, Fremdkapital und Eigenkapital zu übermitteln, damit die Bank eine Risikoeinschätzung abgeben kann, d.h. bestätigen kann, dass das Unternehmen vor der Coronakrise nicht in Schwierigkeiten war. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, sollte die Zurverfügungstellung der rasch verfügbaren Geldmittel innerhalb kürzester Zeit möglich sein.