Letzte Änderungen Steuerbelastungspaket 01.03.2014

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 10/2014

Das Gründungsprivileg der GmbH Light mit reduziertem Stammkapital von € 10.000,00 bleibt. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Verpflichtung zur jährlichen Bildung einer Gründungsrücklage entfällt; allerdings bleibt die gesetzliche Verpflichtung das Stammkapital nach 10 Jahren auf € 35.000,00 zu erhöhen. Die Bezeichnung „Gründungsprivilegierung" entfällt.

Die NOVA erhält einen Höchststeuersatz von 32% und ist für Fahrzeuge bis zu einem CO2- Ausstoß von 250g/km gedeckelt. Allerdings fällt bei dem CO2-Ausstoß über 250g/km eine Zusatzsteuer von € 20,00 pro Gramm an. Die alte NOVA- Regelung gilt noch für Fahrzeuge, die vor dem 16. Februar 2014 gekauft wurden und die Übergabe des Fahrzeuges an den Erwerber vor dem 01.10.2014 erfolgt.

Der Entfall des investitionsbegünstigten Freibetrages auf Wertpapiere ist insoweit abgeschwächt worden, dass nun ein Gewinnfreibetrag bei Kauf von Wohnbauanleihen geltend gemacht werden kann.

Ab 01.03.2014 werden Arbeitnehmer, die teure Dienstautos (ab € 40.000,00 AK) auch privat nutzen, stärker zur Kasse gebeten. Der Höchstwert für den steuerpflichtigen Sachbezug steigt nun von € 600,00 auf € 720,00 pro Monat. Der Wert wird zwar wie bisher mit 1,5% der Anschaffungskosten berechnet, jedoch setzt die Deckelung ab März nicht mehr beim Kaufpreis von € 40.000,00 ein, sondern erst bei € 48.000,00 (1,5% davon sind € 720,00). Werden Autos durchschnittlich höchstens 500 km pro Monat privat genutzt, sind nur 0,75% des Anschaffungspreises als steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen.

Die Firmenwertabschreibung auf Beteiligungserwerbe fällt ebenso weg. Darüber hinaus müssen Gruppenmitglieder aus Staaten mit denen Österreich keine umfassende Amtshilfe vereinbart hat, wie Russland und China ab 01.01.2015 aus der Gruppe ausscheiden und Auslandsverluste von Gruppenmitgliedern können nur mehr mit 75% des inländischen Gruppeneinkommens verrechnet werden. Zins- und Lizenzzahlungen sind im Konzern nicht mehr voll abzugsfähig, sofern die Besteuerung ins Ausland unter 10% beträgt.

Gehälter, Sachbezüge, Pensionszahlungen für Personen die über € 500.000,00 pro Jahr verdienen sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.

Tipp: Beachten Sie, dass beim Gewinnfreibetrag 2014, sofern Sie keine anderen Investitionen tätigen nicht mehr jedes festverzinsliche Wertpapier berücksichtigt werden kann, sondern nur noch der Kauf von Wohnbauanleihen steuermindernd vorgesehen ist.