Lehrlingsförderung

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 42/2013

Für die Ausbildung eines Lehrlings gibt es zahlreiche Förderungen. Einerseits die Basisförderung und andererseits qualitätsbezogene Beihilfen für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden.

Basisförderung 

Von der Basisförderung umfasst sind alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 abgeschlossen wurden und ein ganzes Jahr aufrecht waren und Lehrverhältnisse die durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet wurden. Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Höhe der Förderung: 

1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen

2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen 

3. und 4. Lehrjahr: je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung 

• aliquote Berechnung bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen

Die Basisförderung erhält der Lehrbetrieb immer erst nach Ablauf des jeweiligen

Lehrjahres und muss vom Lehrberechtigten oder einer bevollmächtigten Person per Post oder Fax schriftlich beantragt werden.

Der Antrag auf Förderung ist bei der jeweils zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes bis spätestens drei Monate nach Ende des Lehrjahres eingebracht sein.

Lehre für Erwachsene 

Diese Förderung umfasst Lehrlinge, die zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren und wird ebenfalls nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres ausbezahlt. Das Unternehmen muss eine Selbsterklärung abgeben, dass für den Lehrling keine AMS-Förderung in Anspruch genommen wird.

Weitere Förderungen

Neben diesen Förderungen werden noch spezielle Projekte mit Beihilfen unterstützt, wie z.B:

- Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z.B. Bezahlung der Nachhilfekosten)

- Förderung der Weiterbildung der Ausbildner

- Förderung für Projekte, um einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern herzustellen (bei Lehrberufen mit einem Frauenanteil von max. 30 %),

- Förderung von Auslandspraktika,

- Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen.

TIPP: Überprüfen Sie für welche Lehrlingsförderung Ihr Lehrling in Frage kommt. Die für Sie relevanten Formulare finden Sie auf der Homepage der österreichischen Wirtschaftskammer unter portal.wko.at.