Laufende Arbeiten mit der Registrierkassa – Achtung Jahresbeleg notwendig“

Kolumne in der Badener Zeitung KW 4/2024

Laufende Arbeiten mit der Registrierkassa sind der Monatsabschluss (außer in Monaten in denen kein Betrieb war), die quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls auf ein elektronisches Medium wie externe Festplatte, USB-Stick, o.ä., idealerweise nach dem Abschluss der Kassa am Quartalsende. Die Datensicherung muss sieben Jahre aufbewahrt werden. Zum Jahresende ist der Jahresbeleg - das ist gleichzeitig der Monatsabschluss Dezember unabhängig vom Wirtschaftsjahr - unmittelbar nach Monatsende zu erstellen. Fordern Sie über Finanz Online einen Authentifizierungscode an, scannen Sie mittels der BMF Belegcheck-App den QR-Code des Beleges und geben Sie anschließend den Code ein. Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an Finanz Online übermittelt werden. Diese Übermittlung, die zugleich Überprüfung ist, hat bis 15.02. des Folgejahres zu erfolgen.

 

TIPP: Erstellen Sie den Jahresbeleg, d.h. den Monatsabschluss Dezember und übermitteln Sie ihn, nach Überprüfung mittels BMF Belegcheck-App, unbedingt bis 15.02.2024 über Finanz Online, denn das Versäumen der Frist stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar.