Kurzarbeit Neu ab 01. Juli 2021

Kolumne Badener Zeitung Woche 24/2021

Die bisherige Kurzarbeitsregelung läuft mit 30.06.2021 aus. Eine neue Regelung wurde nun beschlossen. Für alle KurzarbeiterInnen gilt weiterhin eine Ersatzrate des Gehaltes von
80 - 90%, Lehrlinge bekommen unabhängig von Ihrer Arbeitszeit 100%. Allerdings muss künftig Urlaub verbraucht werden und zwar eine Woche in zwei Monaten Kurzarbeit. Das neue Modell zielt auf Unternehmen ab, die weniger von Schließungen betroffen sind. Mitarbeiter dieser Unternehmen müssen künftig mehr arbeiten, statt 30% wir die Mindestarbeitszeit nun 50% betragen. Nur in Ausnahmefällen sind weiterhin 30% möglich, diese Ausnahmen müssen noch geregelt werden. Neu an diesem Modell ist der Selbstbehalt für Unternehmen, diese müssen künftig 15% Fördersumme selbst tragen. Zudem ist der Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit erleichtert, da eine Behaltepflicht und ein Kündigungsschutz nicht mehr besteht. Betriebe, die sich erstmals für Kurzarbeit anmelden, müssen allerdings eine dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner einplanen. Das neue Modell gilt von 01. Juli 2021 bis Sommer 2022. Jeder Betrieb kann Kurzarbeit beantragen, ein Antrag auf Verlängerung ist nach 6 Monaten notwendig. Ein weiteres Modell der Kurzarbeit gilt für Unternehmen, die besonders von Lockdown und behördlichen Maßnahmen betroffen sind. Für sie gilt ein Vergleich des Umsatzes des dritten Quartales 2020 mit dem dritten Quartal 2019, wo ein Umsatzrückgang von 50% gegenüber dem Vorjahresquartal 2019 zu verzeichnen ist. Darunter gehören entweder Nachtgastronomie oder Städtehotelerie und ähnliche Branchen. Für sie gilt die bisherige Corona – Kurzarbeit unverändert weiter, das heißt Behaltepflicht und Kündigungsschutz, Berücksichtigung von Erhöhung des Kollektivvertrags und eine Arbeitszeit zwischen 30 und 80% der Normalarbeitszeit von Beginn der Kurzarbeit an.

 

Tipp: Überprüfen Sie ob Kurzarbeit für Sie weiterhin ein Thema ist, beziehungsweise in welche der beiden Regelungen Sie hineinfallen.