KMU Investitionszuwachsprämien 2018

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 28/2017

Obwohl erst Ende März 2017 die konkreten Förderungsrichtlinien (www.aws.at) veröffentlicht wurden, war das Budget für die KMU Investitionszuwachsprämie 2017 bereits Anfang 2017 erschöpft. Deshalb ist eine rasche Antragstellung für 2018 zu empfehlen, da die Vergabe der Fördermittel nach dem First Come First Served Prinzip erfolgt. Förderwürdig sind Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und Betriebstätte in Österreich und deren aktivierungspflichtige Neuinvestitionen ins abnutzbare Anlagevermögen von mindestens € 50.000 (Kleinunternehmen) bzw. € 100.000 (Mittlere Unternehmen), wenn der Wert der durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre um diese Beträge überschritten wird.

 

Tipp: Wenn die Investitionszuwachsprämie 2018 verlängert wird, sollte man diese gleich im Jänner 2018 beantragen. Dann stehen die Chancen gut, dass es noch ausreichend Fördertöpfe gibt.