Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 10 Jahren steuerlich absetzbar

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 26/2014

Kosten für Kinderbetreuung sind mittlerweile steuerlich leichter absetzbar als vor einigen Jahren sofern die Betreuer qualifiziert sind und wenn das Kind dabei etwas Außerschulisches lernt. Eltern können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr bis zu € 2.300,00 pro Kind und Jahr von der Steuer absetzen, sofern ein Elternteil zumindest 6 Monate Anspruch auf den Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrag hat. Je nach Einkommenshöhe kann also eine Steuerersparnis zwischen 36,5% und 50% erzielt werden. Besserverdiener ersparen sich am meisten, nämlich maximal € 1.150,00 im Jahr pro Kind. Für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist eine Reihe von Kriterien zu beachten: Während im Vorschulalter immer von Kinderbetreuung auszugehen ist, gilt ab dem Schulpflichtalter nur die Betreuung während der schulfreien Zeit, also nachmittags oder in den Ferien sowie auch in Feriencamps. Wird in dieser Zeit Nachhilfe oder eine spezielle Hausaufgabenbetreuung in Anspruch genommen, so gibt es dafür genauso keine Steuerbegünstigungen wie für das Schulgeld in Privatschulen. Laut Lohnsteuerrichtlinien sind die Kosten für Verpflegung und Spielmaterial absetzbar; Fahrtkosten nur beim Feriencamp. Entscheidend ist, dass die Betreuer pädagogisch qualifiziert sind. Dazu gehören Kinderbetreuungseinrichtungen oder pädagogisch qualifizierte Personen etwa die Tagesmutter. Die Regelung gilt auch für Verwandte, z.B. Oma, die als Betreuungspersonal in Frage kommen sofern sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind und dessen Erziehungsberechtigten gemeldet sind. Alle tatsächlich erbrachten Betreuungskosten sind durch Rechnungsbelege nachzuweisen, die sieben Jahre lang aufzubewahren sind. Steuerlich optimal ist es, wenn z. B. die Großmutter über keine eigenen Einkünfte verfügt, da unter der Annahme einer selbständigen Tätigkeit für die Betreuung von drei Enkelkinder bis zum 10. Lebensjahr jährlich € 2.300,00 pro Enkelkind an Honorar bezogen werden, also insgesamt € 6.900,00. Mit diesem Honorar ist man noch nicht einkommensteuerpflichtig und fällt noch keine Sozialversicherung an. Die Eltern können so für ihre Kinder € 6.900,00 an Kinderbetreuungskosten absetzen und ersparen sich mindestens € 2.519,00, maximal € 3.450,00.

Tipp: Überprüfen Sie, welche Arten der Kinderbetreuung für Sie in Frage kommen. Versuchen Sie diese so weit wie möglich auszuschöpfen. Beachten Sie, dass auch Oma-Honorare unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sind.