Investitonsprämie nicht vergessen-Antrag noch bis 28.2.21

Beantragen können nur Eigentümer, aber sie können uns berechtigen!

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Kauf von materiellen und / oder immateriellen aktivierungspflichtigen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen

Vorraussetzungen?

  • Für die Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 erste Maßnahmen gesetzt und die Investition bis spätestens 28.2.2022 umgesetzt werden und im Zeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 ein Antrag gestellt werden.
  • Erste Maßnahmen sind die Bestellung, Lieferung, der Leistungsbeginn, die Zahlung, Anzahlungen oder der Abschluss des Kaufvertrages, nicht aber Finanzierungsanträge bzw.–zusagen oder Planungsleistungen.
  • Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und steuerfrei.
  • Mindesthöhe der Investiton beträgt 5000€ (netto sofern vorsteuerabzugsberechtigt).
  • Allerdings können auch mehrere sog. geringwertige Wirtschaftsgüter für einen Antrag zusammengerechnet werden, sofern insgesamt damit eine Aktivierungspflicht besteht. Auch der Erwerb von gebrauchten Gütern (z.B. Vorführgeräten) wird gefördert.

Nicht förderungswürdig sind klimaschädliche Investitionen (zB in Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb), aktivierte Eigenleistungen, Erwerb von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und Grundstücken, Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen oder Firmenwerten sowie Finanzanlagen.

 

Wer darf eine Investitionsprämie beantragen? 

  •          alle Unternehmen, die ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben,
  •          alle Branchen,
  •          unabhängig von der Unternehmensgröße – also auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner, pauschalierte Unternehmen und Vereine (die einen Betrieb führen!)
  •          auch neu gegründete Unternehmen (diese müssen aber zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Steuernummer und eine KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) haben,
  • AUSGENOMMEN sind nur Unternehmen mit Hoheitsaufgaben und Unternehmen mit anhängigen oder drohenden Insolvenzverfahren (Gläubigerantrag) oder wenn Verstöße gegen österr. Gesetze begangen wurden, die gerichtlich strafbar sind & private Vermietungen

Wie hoch ist die Förderung ?

  • grundsätzlich 7% 
  • 14% für Investitionen in die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
    • Beispiele: Elektroauto, E Ladestationen, Energiesparen in Betrieben – zB Beleuchtungs- oder Heizungsoptimierung, Digitalisierung: Datenspeicher-Systeme, Server, bestimmtes Equipment für Videokonferenzen, Datensicherheitssysteme, Cloud-Lösungen, Erweiterung von Softwarelizenzen, E-Commerce u.v.m.

Sonstige Tipps: 

  • Antragstellung nur mehr bis 28.2.21. 
  • im aws Förderungsmanager können sie uns die Berechtigung erteilen
  • Binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Zahlung ist über die aws-Seite online eine Endabrechnung zu legen, nach deren Prüfung die Auszahlung erfolgt. Zwischenauszahlungen sind nur bei einem Volumen von über 20 Mio. Euro vorgesehen.
  • Wenn die Zuschusshöhe 12.000,00 Euro übersteigt, muss die Förderabrechnung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

  • Das Investitionsgut muss 3 Jahre in einer Betriebsstätte in Österreich verbleiben. Es darf weder verkauft noch außerhalb der österreichischen Betriebsstätte verwendet werden.
  • Die Förderung kürzt nicht die Anschaffungskosten--> keine Reduzierung der Abschreibung 

Link zur weiteren Infos zur Investitonsprämie:https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie