Investitionsprämie

Kolumne Badener Zeitung Woche 36/2020

Wie angekündigt, besteht ab 01.09.2020 bis spätestens 28.02.2021 die Möglichkeit, für Investitionen ab € 5.000 bis max. € 50 Mio einen Antrag auf eine Investitionsprämie bei der Förder- und Finanzierungsbank aws (Austria Wirtschaftsservice) zu stellen. Die Basisförderung beträgt 7 % der betrieblichen Anschaffungskosten. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, Investitionen in unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Übernahmen von Betrieben oder aktivierte Eigenleistungen. Im Zusammenhang mit diesen Investitionen müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt werden, die den Begriff der Investitionstätigkeit kennzeichnen. Als erste Maßnahmen gelten Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Planungsleistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, Finanzierungsgespräche, Finanzierungsanträge bzw. –zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Die Durchführung der Investition darf bis spätestens 28.02.2022 erfolgen, d.h. die Inbetriebnahme und Bezahlung. Nicht förderbar sind Fahrzeuge wie PKW, Busse, Traktoren, LKW. Davon ausgenommen soll allerdings die Anschaffung von Plug-In Hybrid- und Range Extender- fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung, sofern die vollelektrische Reichweite mehr als 40 km beträgt und der Brutto-Listenpreis € 70.000 nicht überschreitet, sowie die Anschaffung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sein. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich um mobile Maschinen und Geräte, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße bestimmt sind. Lukrative 14% gibt es im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Dazu gehören digitale Infrastruktur und Home Office. Mit 14% wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und elektrischen Sonderfahrzeugen wie elektronische Stapler, elektronische Baumaschinen, elektronische Traktoren genauso wie Elektro-Fahrräder und elektrische Ladestationen sofern garantiert ist, dass die Fahrzeuge auch mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, gefördert; auch Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind inkludiert.

 

Tipp: Beantragen Sie die Förderungen möglichst gleich ab dem 01.09.2020 da die Investitionsprämie budgetär gedeckelt ist. Beachten Sie, dass die Investitionsprämie beim aws ausschließlich online unter foerdermanager.aws.at beantragt werden kann. Eine Auszahlung der Prämie passiert erst nach positiver Prüfung und Vorlage der fristgerechten Abrechnung.