Highlights zu den geplanten Steueränderungen 2014 für Unternehmer und Autofahrer

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 6/2014

Das Steuerpaket 2014 betrifft Arbeitnehmer, Konsumenten und Unternehmer. Eine steuerliche Änderung für Unternehmer betrifft die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen, die bei einer Laufzeit von über einem Jahr nicht mehr pauschal mit 20% vorgenommen wird, sondern mit einer fixen Verzinsung von 3,5% per anno. Dies gilt für alle Rückstellungen, die erstmalig für das Wirtschaftsjahr gebildet werden das nach dem 30. Juni 2014 endet, d.h. bei Bilanzierung nach dem Kalenderjahr bereits für den Jahresabschluss 31.12.2014. Für alle Altrückstellungen wird gelten, dass der bisherige Ansatz fortgeführt werden darf. Ergibt sich bei Abzinsung mit 3,5% über die Restlaufzeit ein niedrigerer Wert, ist der Differenzbetrag gewinnerhöhend linear innerhalb von 3 Jahren nachzuversteuern.

Eine weitere Einschränkung wird den Gewinnfreibetrag betreffend und für Wirtschaftsjahre die nach dem 30.06.2014 enden, wirksam werden. Es dürfen künftig keine Wertpapieranschaffungen mehr als begünstigte Investition für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden. Ertragsstarke Unternehmer sollten überlegen, den Bilanzstichtag auf den 30.06. zu verlegen.

Große Veränderungen sind für Autofahrer sowohl bei der Normverbrauchsabgabe als auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll generell und zwar je nach Leistung zwischen 12 und 35% ansteigen. Für den VW Golf mit 77kW (105 PS) würden die Steuern statt € 350,00 künftig € 395,00 pro Jahr betragen. Künftig wird sich die Normverbrauchsabgabe nach dem CO2- Ausstoß richten und nicht mehr nach dem Spritverbrauch. Gewinner dieser Neuregelung sind Bluemotion- Fahrzeuge oder Hybridfahrzeuge, also schadstoffarme PKW-. Der oben zitierte Golf 1,6 TDI Bluemotion wird statt derzeit rund € 600,00 NOVA nur noch mit € 100,00 belastet werden. Ein CO2-Stinker wird dadurch um etliche tausend Euro teurer werden. Wer jedoch vor dem 16.02.2014 ein Auto bestellt und bis 30.06.2014 ausgeliefert erhält, kommt noch in den Genuss der günstigeren alten NOVA.

TIPP: Sollten Sie die Anschaffung eines PKW mit höherem CO2- Ausstoß planen, bestellen Sie dieses Fahrzeug noch bis 15.02.2014 bei Ihrem Händler und sorgen Sie für eine Auslieferung bis 30.06.2014 um noch in den Genuss der alten NOVA- Regelung zu gelangen.