Handwerkerbonus Neu seit 01.03.2024

Kolumne in der Badener Zeitung KW 18/2024

Der neue Handwerkerbonus gilt für Aufträge die man zwischen 01.03.2024 und 31.12.2025 an Professionisten vergibt. Er betrifft Arbeiten im privaten Wohnraum (z.B. Ausmalen, Fenstertausch, Fassade sanieren, etc.), und nur die Arbeitszeit, nicht das Material. Daher ist sinnvoll, dass man zwei getrennte Rechnungen ausstellen lässt, einerseits für die Arbeitszeit und andererseits für das Material. Die Kosten für die Arbeit müssen mindestens 500 € ausmachen. Der Handwerkerbonus selbst beträgt 20 % der Arbeitszeit, also maximal 2.000 € (bei Kosten bis zu 10.000 €) pro erwachsene Person im Haushalt. 2025 sinkt die Grenze auf 1.500 €. Der Zuschuss gilt einmal im Jahr pro erwachsene Person im Haushalt. Daher können z.B. zwei Personen auch zwei Boni kassieren. Der Antrag ist ab 15. Juli möglich, über welche Internetseite ist aber noch nicht fix. Man gibt Name, Adresse und Kontonummer an, identifiziert sich mittels ID Austria oder durch das Hochladen eines Lichtbildausweises und schickt die Rechnung mit. Die Beantragung des Handwerkerbonus ist ausschließlich elektronisch möglich.

Tipp: Lassen Sie teure Arbeiten noch heuer durchführen, damit Sie pro erwachsene Person im Haushalt bis zu 2.000 € für 20 % der bezahlten Arbeitszeit vergütet bekommen.