Handwerkerbonus ab 01. Juli 2014

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 12/2014

Um die Schwarzarbeit einzudämmen, werden ab 01. Juli 2014 -zeitlich befristet bis 31. Dezember 2015 - handwerkliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Fahrtkosten, die zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum dienen, gefördert. Pro physischer Person und Jahr werden 20% der förderbaren Kosten bis zu einer maximalen Höhe von € 3.000,00 exkl. USt. gefördert, die maximale Förderung beträgt also € 600,00. Förderungswürdig sind Arbeitsleistungen und Fahrtkosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung, Erhaltung und Renovierung von inländischem Wohnraum. Die Förderung kann nur von natürlichen, physischen Personen in Anspruch genommen werden. Nicht gefördert werden Materialkosten, Kosten für Waren oder Kosten für Entsorgung von Materialien. Zu beachten ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzung des Wohnraumes erfolgt. Sowohl Eigentümer des genutzten Wohnraumes als auch Mieter sind berechtigt, die Förderung zu beantragen. Wird die förderbare Arbeitsleistung gegenüber dem Vermieter erbracht, kann der Mieter dennoch die Förderung beantragen, sofern der Vermieter die anteiligen Kosten auf den Mieter übergewälzt hat. Werden die Leistungen gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft erbracht, müssen die anteiligen Arbeitskosten durch die Hausverwaltung mittels einer Kostenabrechnung für die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeschlüsselt und bescheinigt werden. Für die Erbringung der Arbeitsleistungen wie zum Beispiel, den Austausch von Fenstern, Bodenbelägen, Malerarbeiten oder die Erneuerung von Tapeten sind ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen erforderlich. Wichtig ist, dass die Leistungen nicht bar bezahlt werden, sondern der Rechnungsbetrag durch Überweisung beglichen wird.

TIPP: Warten Sie mit den oben genannten Tätigkeiten in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus bis 01. Juli 2014 zu, damit Sie auch schon für die 2014 zu bezahlenden Handwerkerrechnungen für die Arbeitsleistungen die Förderung beantragen können.