Geräte-Retter-Prämie 2026

Kolumne in der Badener Zeitung KW 18/2026

Anstelle des Reparaturbonus wurde eine Geräte-Retter-Prämie geschaffen. Ziel ist es, die Lebensdauer elektronischer Geräte in Privathaushalten zu verlängern. Die Geräte-Retter-Prämie darf nur an teilnehmende Betriebe mit Niederlassung in Österreich ausbezahlt werden. Umfasst sind Reparaturen, Serviceleistungen, Wartungen sowie Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten von Elektronikgeräten. Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen, wie etwa jene der Gasthermen, sind nicht umfasst.

Auf der Website www.geräte-retter-prämie.at finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderungsfähigen Geräte. Im Gegensatz zum ehemaligen Reparaturbonus wurde die Prämie jedoch eingeschränkt. So werden etwa Handys oder Luxusgeräte wie Massagesessel nicht mehr gefördert. Förderungsfähig bleiben jedoch klassische Haushaltsgeräte wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke und Akkuschrauber, ebenso aber auch weniger alltägliche Geräte wie Kettensägen oder Töpferscheiben. Hinzu kommen Geräte aus den Kategorien Bürobedarf (z.B. Tablet), Unterhaltungselektronik (z.B. Fernsehgerät), Babyartikel (z.B. Babyphone) sowie Gesundheit (z.B. Hörgeräte, Beatmungsgeräte). Für Staubsaugroboter kann die Prämie in Anspruch genommen werden, für E-Bikes jedoch nicht.

Jede Privatperson mit Wohnsitz in Österreich kann seit dem 12.01.2026 online einen entsprechenden Antrag stellen. Der erhaltene Retter-Bon kann dann bei jedem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Sobald ein Retter-Bon eingelöst wurde oder abgelaufen ist, kann ein Neuer auf ein anderes Gerät beantragt werden – und das unbegrenzt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Reparatur nicht im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie erfolgt, oder von Dritten (etwa einer Versicherung) übernommen wird. Die Förderung beträgt 50 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 130 € (zuvor 200 €) bzw. bei Kostenvoranschlägen 30 €. Sie müssen den gesamten Betrag zunächst beim Partnerbetrieb bezahlen, den Förderungsbetrag erhalten Sie anschließend direkt auf Ihr Bankkonto.

Tipp: Überlegen Sie daher bei der Reparatur Ihres Fernsehgerätes oder Laptops, ob Sie die Geräte-Retter-Prämie in Anspruch nehmen wollen. Denn dann sollten Sie vor Beginn der Reparatur einen Bon ausdrucken und einen teilnehmenden Betrieb beauftragen.