Forschungsprämie NEU ab 01.01.2013

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 6/2013

Für Aufwand im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung können Sie die Forschungsprämie im Ausmaß von zehn Prozent der begünstigten Aufwendungen in Anspruch nehmen. Neu ist: Um die Forschungsprämie geltend zu machen, benötigen Sie ab 2012 ein Gutachten der bundeseigenen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die Beantragung des Gutachtens sowie dessen Rückmittlung erfolgt über die Webanwendung des Finanzministeriums FinanzOnline und ist kostenfrei.

Die Forschungsprämie können Sie bereits nach Ablauf Ihres Geschäftsjahres, spätestens aber mit Rechtskraft des dem Jahr zugehörigen Bescheides bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Die errechnete Prämie (maximal 100.000,00 Euro) wird dann auf Ihrem Finanzamtskonto gutschrieben und kommt damit auch solchen Unternehmen zugute, die in dem betreffenden Jahr keinen Gewinn ausweisen. Die Forschungsprämie ist auszahlbar.

Das notwendige Gutachten der FFG können Sie seit dem 01.01.2013 über FinanzOnline beantragen. Die FFG beurteilt in dem Gutachten, ob die vorliegenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der eigenbetrieblichen Forschung die geforderten inhaltlichen Voraussetzungen des Einkommensteuerrechtes sowie der entsprechenden Verordnungen erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn die Forschung und experimentelle Entwicklung systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird und darauf abzielt, den Stand des Wissens zu vermehren bzw. neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten. Zur Beurteilung dessen stützt sich die FFG im Übrigen auch auf das Frascati-Manual (2002), das OECD-Handbuch für Forschungsstatistiken.

Aufgabe der FFG ist es also nicht zu beurteilen, ob die Bemessungsgrundlage für die Prämie richtig ermittelt worden ist. Dies wie auch die Entscheidung über die tatsächliche Zuerkennung der Forschungsprämie obliegt dem zuständigen Finanzamt. Allerdings: Der Antrag auf Zuerkennung einer Forschungsprämie ohne ein Gutachten der FFG ist für die Zeit seit dem 01.01.2012 aussichtslos geworden.

Tipp: Wenn Sie die Forschungsprämie für Ihr nach dem 31.12.2011 begonnenes Wirtschaftsjahr einplanen wollen, dann sollten Sie bereits jetzt ein Gutachten der FFG beantragen. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag für ein Gutachten der FFG über FinanzOnline abzugeben.