Für alle gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sowie für Freiberufler gilt bei einer Neugründung das Neugründungsförderungsgesetz. Voraussetzung ist, dass jene in den letzten 15 Jahren nicht im selben Gewerbe tätig waren. Einschränkungen ergeben sich bei einer Betriebsübernahme. Das Neugründungsförderungsgesetz ist bei Gründungen/Übernahmen nach dem 31.12.2011 anzuwenden. Das Neugründungsförderungsgesetz enthält folgende Begünstigungen:
Die Höhe der AWS-Förderung für Jungunternehmer ist auf die Größe der Projekte abgestimmt:
Ein Ende dieses Programmes ist mit Ende 2013 vorgesehen.
Die Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank gelten ebenfalls für Jungunternehmer:
TIPP: Überprüfen Sie, welche Förderungen für Sie möglich sind. Es ist das Neugründungsförderungsgesetz oder die Jungunternehmerförderung des AWS möglich und zusätzlich im Hotel- und Tourismusbereich Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Außerdem gibt es daneben noch von den verschiedenen Bundesländern eigene Förderschienen für Jungunternehmer. Diese sind über die Landesregierung erfragbar.