Förderungen für Unternehmensgründungen

Kolumne in der Badener Zeitung, Woche 38/2013

Für alle gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sowie für Freiberufler gilt bei einer Neugründung das Neugründungsförderungsgesetz. Voraussetzung ist, dass jene in den letzten 15 Jahren nicht im selben Gewerbe tätig waren. Einschränkungen ergeben sich bei einer Betriebsübernahme. Das Neugründungsförderungsgesetz ist bei Gründungen/Übernahmen nach dem 31.12.2011 anzuwenden. Das Neugründungsförderungsgesetz enthält folgende Begünstigungen:

  • keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • keine Grunderwerbsteuer bei „Einbringungsvorgängen" (Bemessungsgrundlage bei Betriebsübertragungen von € 75.000,00)
  • keine Firmenbuch- Gerichtsgebühren
  • keine Grundbuch- Gerichtsgebühren
  • Teile von Arbeitgeberbeiträgen werden innerhalb gewisser Zeiträume nicht erhoben

Die Höhe der AWS-Förderung für Jungunternehmer ist auf die Größe der Projekte abgestimmt:

  • Jungunternehmer-Scheck: Prämie von 1.000 € für Vorhaben von mindestens € 5.000,00 bis maximal € 20.000,00
  • Jungunternehmer-Prämie zum ERP-Kleinkredit: Prämie von bis zu 5% für Gründungsprojekte zwischen € 20.000,00 und € 100.000,00
  • Jungunternehmer Topprämie: 10% Prämienförderung bei einer Projektgröße von € 100.000,00 und mehr

Ein Ende dieses Programmes ist mit Ende 2013 vorgesehen.

Die Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank gelten ebenfalls für Jungunternehmer:

  • TOP-Tourismusförderung Teil A: Einmalzuschuss von bis zu 5% auf materielle Kosten bei Projekten bis € 1.000.000,00 - mit einer Projekt- Untergrenze von € 20.000,00, welche auch für bestehende Betriebe gilt
  • TOP-Tourismusförderung 2011 bis 2013, Teil B: Einmalzuschuss von 25% für immaterielle Kosten ab € 5.000,00

TIPP: Überprüfen Sie, welche Förderungen für Sie möglich sind. Es ist das Neugründungsförderungsgesetz oder die Jungunternehmerförderung des AWS möglich und zusätzlich im Hotel- und Tourismusbereich Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Außerdem gibt es daneben noch von den verschiedenen Bundesländern eigene Förderschienen für Jungunternehmer. Diese sind über die Landesregierung erfragbar.