Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht

Kolumne in der Badener Zeitung Woche 28/2016

Aufgrund einer Gesetzesvorlage sollen Feste von gemeinnützigen Vereinen bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts bis zu einem Ausmaß von 72 Stunden im Jahr nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen. Bisher war nur eine Befreiung für Feste von bis zu 48 Stunden im Jahr vorgesehen. Diese Regelung soll auch für politische Parteien gelten, sofern es sich um ein ortsübliches Fest handelt (maximaler Jahresumsatz von € 15.000 und Verwendung der Überschüsse für gemeinnützige und parteipolitische Zwecke). Eine Erleichterung ist auch für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen wie z. B. Fußballvereinen vorgesehen. Wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und einen maximalen Umsatz von € 30.000 erzielt, entfällt die Registrierkassenpflicht. Zusätzlich gibt es eine Ausnahme für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten von der Registrierkassenpflicht, wenn die Umsätze € 30.000 nicht überschreiten. Die Grenze von € 30.000 ist bei der Kalte Hände Regelung maßgebend, wobei nur mehr jener Jahresumsatz relevant sein soll, der auf die außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten entfällt und nicht wie bisher der  Gesamtjahresumsatz. Werden die € 30.000 unterschritten, so sind diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. D.h., die einfache Losungsermittlung kann angewendet werden.

 

Eine weitere Erleichterung ist bei der verpflichtenden technischen Sicherheitseinrichtung (QR-Code, kryptographische Signatur) von Registrierkassen vorgesehen. Hier wurde die Frist für die Umstellung vom 01.01.2017 auf den 01.04.2017 verschoben. Überprüfungen der Registrierkassenpflicht werden laut Information der Finanzverwaltung ab Juli 2016 vorgenommen, zuerst im Rahmen normaler Außenprüfungen, ab Herbst zusätzlich unter Zuhilfenahme der Finanzpolizei.

 

 

 

TIPP: Beachten Sie die Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 und beachten Sie auch die notwendige Umstellung auf kryptographische Kennung bzw. technische Sicherheitseinrichtung (QR-Code, etc.) bis 01.04.2017.