Energiekostenzuschuss 2023

Kolumne Badener Zeitung Woche 02/2023

Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende Dezember 2022 verlängert. Wesentlicher Unterschied zwischen Energiekostenzuschuss 1 und 2 ist, dass den Energiekostenzuschuss 2 auch Betriebe beantragen können, deren Energiekosten nicht 3 % des Umsatzes ausmachen. Der Energiekostenzuschuss 2 für 2023 gliedert sich in fünf Stufen. In Stufe 1 fördert der Staat Betrieben 60 % ihrer Mehrkosten auf Energie und zwar ab den höheren Kosten im Vergleich zu 2021. Diese Stufe reicht von dreitausend bis 2 Millionen € unabhängig vom Energieverbrauch. In Stufe 2 reicht die Förderung von 2 Millionen bis 4 Millionen €, ebenfalls ohne Vorgaben beim Energieverbrauch. Wie auch bei den folgenden Stufen werden anteilig unter 70 % des Verbrauchs von 2021 gefördert. Und zwar ab jenen Mehrkosten auf Energie, die um 50 % höher sind als der damalige Preis. Ab dann fördert der Staat 50 % der Mehrkosten. In Stufe 3 beträgt die Förderhöhe 4 Millionen bis 50 Millionen € Hier gibt es zwei Unterschiede zu Stufe 2: Der Staat fördert 65 % der Mehrkosten, Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Energiekosten 2021 mindestens 3 % des Umsatzes ausgemacht haben und im ersten Halbjahr 2022 6 %. Darüber, d. h. von 50 Millionen bis 150 Millionen € in Stufe vier, werden 80 % der Mehrkosten gefördert. Eine weitere Stufe 5 erstreckt sich von 4 Millionen bis 100 Millionen € Förderung die für Unternehmen, die nicht energieintensiv sind und deshalb von der dritten und vierten Stufe nicht profitieren, gilt (d. h. die Energiekosten von 2021 betragen weniger als 3 % des Umsatzes). Hierbei werden aber nur 40 % der Mehrkosten gefördert. In den höheren Förderstufen sind gewisse Einschränkungen vorgesehen, beispielsweise bezüglich der Gewinne oder bei Bonuszahlungen und Dividenden der förderempfangenden Unternehmen. Eine weitere Förderbedingung soll eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sein. Die genauen Details dazu befinden sich in Ausarbeitung.

 

Tipp: Überprüfen Sie ob der Energiekostenzuschuss 2023 für Ihr Unternehmen in Frage kommt und beantragen Sie rechtzeitig die Förderung, da bei der Förderung in der Regel Fristen einzuhalten sind.